„Daten als Gemeingut“ - MITTELSTANDSVERBUND lobt Nahles-Vorschlag

Mit dem noch immer rasant voranschreitenden Digitalisierungsprozess stehen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor gewaltigen Herausforderungen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt daher den jüngsten Vorschlag der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, Daten als Gemeingut im Rahmen genossenschaftlicher Eigentümerstrukturen zu teilen.

Berlin, 11.05.2018 – Mit dem noch immer rasant voranschreitenden Digitalisierungsprozess, insbesondere dem raschen Wandel hin zu elektronisch gestützten (Daten-)Prozessen entlang sämtlicher Stufen der Wertschöpfungskette, stehen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor gewaltigen Herausforderungen.

„Daten als Gemeingut“ - MITTELSTANDSVERBUND lobt Nahles-Vorschlag.Traditionell inhabergeführte sowie lokal und stationär tätige Betriebe stehen im Wettbewerb mit global agierenden Internetanbietern und Filialnetzen mit hohem finanziellen Investitions- und Datenkapital.

Vor diesem Hintergrund, den Herausforderungen des Digitalkapitalismus und seinem wichtigsten Produktionsmittel – Daten – ist der jüngste Vorschlag der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, Daten als Gemeingut im Rahmen genossenschaftlicher Eigentümerstrukturen, zu teilen, sehr zu begrüßen – spiegelt er doch das vom MITTELSTANDSVERBUND bereits seit langem geforderte Level-Playing-Field wider.

Eine gemeinschaftliche Datennutzung würde nämlich insbesondere mittelständischen Unternehmen, die sich im Rahmen überbetrieblicher Zusammenarbeit in Genossenschaften und anderen Verbundgruppen zusammengeschlossen haben, neue Möglichkeiten zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erschließen.

Diese notwendige Aufgabe können Genossenschaften und Verbundgruppen bestens erfüllen. Die Digitalisierung führt auch dort zu einer Weiterentwicklung der Aufgabenfelder. Heute sind Verbundgruppen nicht mehr nur Einkaufs- und Marketingkooperationen, sondern Infrastrukturgeber, Anbieter und Vermittler von digitalen Services und Daten-Netzwerkbetreiber. Sie kommen damit der Notwendigkeit nach, Anforderungen des Marktes auch und gerade im Bereich der Digitalisierung zu bündeln und im Rahmen einer Dienstleistung ihren mittelständischen Mitgliedsunternehmen anzubieten, weil diese in aller Regel allein personell und finanziell nicht dazu in der Lage sind.

Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Big Data und Algorithmen. Auch hier lässt sich eine lohnende Nutzung für den Mittelstand nicht durch einzelne Unternehmen realisieren, sondern muss zwingend kooperativ möglich sein. Dafür braucht es ein modernes Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, welches ausreichende Spielräume bietet.

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