Ermutigender Aufschlag der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingesetzte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat nach einem Jahr intensiver Arbeit ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft übergeben. Die Kommission fordert in vielen Punkten wichtige und notwendige Anpassungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens, um gerade mittelständischen Kooperationen neue Potentiale zu eröffnen. Zahlreiche Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDES wurden aufgegriffen. Nun muss politisches Handeln folgen.

Berlin, 10.09.2019 - „Kundenbeziehungen regeln sich immer stärker über den Zugriff auf digitale Daten. Um im Wettbewerb zu bestehen, bedarf es einer Regelung, die den Mittelstand nicht ausgrenzt“, begrüßt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, den Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0.

In dem Bericht finden sich eine Reihe von Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass marktmächtige Plattformen zukünftig Wettbewerb erlauben.Bereits im Herbst 2018 sammelten die Experten der Kommission die Auffassungen der Wirtschaft, wie der bestehende Rechtsrahmen fit für die Datenökonomie gemacht werden könnte. Das Anliegen des MITTELSTANDSVERBUNDES in seiner entsprechenden Stellungnahme fiel damals klar aus: Den Konzentrationswirkungen gerade in der digitalen Wirtschaft können mit den Bordmitteln des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts nicht mehr begegnet werden. Verbundgruppen als Kooperationen gerade mittelständischer Unternehmer können somit die Potentiale dieser neuen Wirtschaft nicht voll ausschöpfen – anders, als große Internetplattformen dies bereits seit Jahren tun. Eine Anpassung des Rechtsrahmens sei deshalb dringend geboten, um ein Level Playing Field und damit gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.

In dem nunmehr veröffentlichten Abschlussbericht der Expertenkommission zum Wettbewerbsrecht 4.0 finden sich viele Empfehlungen wieder, die DER MITTELSTANDSVERBUND bereits mehrfach und nachhaltig artikuliert hat. „Erfreulicherweise teilen die Experten unsere Einschätzung. Kleine und mittlere Unternehmer werden künftig nur erfolgreich sein, wenn sie stärker im digitalen Verbund agieren und gemeinsam Daten generieren, aufarbeiten und nutzen können“, so Veltmann. Verbundgruppen-Zentralen müssten sich hierzu als Daten-Plattformen und Infrastrukturgeber aufstellen, um ihre Mitglieder zukunftstauglich zu halten. Beides ginge unter dem bestehenden europäischen und nationalen Rechtsrahmen jedoch in bei Weitem nicht ausreichendem Maße. „Mich freut es daher sehr, dass die Expertinnen und Experten der Kommission Ansätze aufzeigen, die unsere „Problemzonen“ adäquat adressieren“, so Veltmann weiter.

Die Wettbewerbskommission unterstreicht, dass die Datenverarbeitung im Verbund Innovation und Wettbewerb fördert. Kooperation müsse daher unterstützt werden. Seit langem fordert DER MITTELSTANDSVERBUND hierzu eine Anpassung des Rechtsrahmens. „Es nützt uns wenig, wenn mittelständische Kooperationen Daten bekommen – oder bereits jetzt in ausreichender Zahl haben – und sie danach durch praxisfremde Regelungen oder deren zu enge Auslegung durch die Behörden nicht effektiv verarbeitet werden können“, mahnt Veltmann. Die Expertenkommission plädiert daher auch richtigerweise für eine Anpassung der wettbewerbsrechtlichen Regeln über den Austausch von Informationen. Zum einen sollten Klarstellungen erfolgen, welche Informationen im Verbund ausgetauscht werden können, zum anderen sollte der Austausch auch in einer ausreichenden Tiefe und Qualität möglich sein.

Die derzeitigen Rahmenbedingungen begünstigen die Verfestigung von Machtpositionen großer Plattformunternehmen und hindern somit Innovation und Wettbewerb – so die zentrale Einschätzung der Experten. Der Rechtsrahmen des europäischen Wettbewerbsrechts bedürfe daher Anpassungen, ohne jedoch die Prinzipien des Wettbewerbsrechts in Frage zu stellen, so die Experten weiter.

In dem Bericht finden sich eine Reihe von Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass marktmächtige Plattformen zukünftig Wettbewerb erlauben. Zentraler Ansatzpunkt dabei: Die rechtliche Klarstellung, unter welchen Umständen die Zugangsverweigerung zu Daten ein unzulässiges Verhalten darstellt. Hierbei sollte sowohl das bestehende Wettbewerbsrecht geschärft als auch um sektorspezifische Regelungen ergänzt werden. „Das unterstützen wir. Missbräuchliche Datenzugangsverweigerungen stellen eine Wettbewerbsbehinderung dar und sollten als Wettbewerbsverstoß sanktioniert werden“, so Veltmann.

Insgesamt stellt das Gutachten eine solide Grundlage für die anstehenden Diskussionen auf deutscher, aber auch europäischer Ebene dar. Denn nur ein europaweit – und im Idealfall weltweit – geltender Rechtsrahmen über den Zugang und Austausch von Daten ist längerfristig erfolgsversprechend. Nunmehr gilt es, die Flughöhe zu senken und zu ermitteln, welche konkreten Änderungen tatsächlich wettbewerbsfördernd sein werden. DER MITTELSTANDSVERBUND veröffentlicht in Kürze ein Gutachten, welches die Möglichkeiten und Vorteile einer gemeinschaftlichen Datennutzung gerade im Rahmen von E-Commerce-Plattformen aus ökonomischer und juristischer Sicht untersucht und dabei die Idee einer genossenschaftlichen Ausrichtung näher prüft.

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