UTP-Richtlinie: Zurück auf Start, anstatt Reise ins Ungewisse

Mit Blick auf die kurzfristig für morgen angesetzte Verhandlung über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (UTP) fordert DER MITTELSTANDSVERBUND erneut eine Versachlichung der aktuellen Diskussion. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen für die gesamte Lebensmittelversorgungskette müssen Schnellschüsse dringend verhindert werden.

Brüssel, 18.12.2018 – Die Sitzung am morgigen Mittwoch wurde offenbar auf Druck der noch amtierenden Ratspräsidentschaft Österreichs veranlasst. Das Angebot diesmal: Erweiterung des Schutzbereichs der Richtlinie auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 300 Millionen Euro.

UTP-Richtlinie: Zurück auf Start, anstatt Reise ins UngewisseOder anders ausgedrückt: Die Einbeziehung von rund 98 Prozent aller Lieferanten im Lebensmittelsektor. Ursprünglich sollten nur KMU-Landwirte mit einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro geschützt werden. „Auch die europäischen Gesetzgeber scheinen dem vorweihnachtlichen Stress verfallen.“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. „Der Druck, noch vor dem Jahreswechsel eine Einigung in der Sache zu erzielen, könnte unüberschaubare Folgen für unzählige Akteure nach sich ziehen.“

Hauptkritikpunkt ist und bleibt dabei die Diskussion im luftleeren Raum; die bislang hektisch zusammengestellten Zahlen über die Lage der Lebensmittelversorgungskette lassen keine belastbaren Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit der doch drastischen Umverteilung von Marktmacht zu. Weiterhin ausstehend ist der Beweis, dass mehr Marktmacht für Lebensmittelproduzenten auch zu besseren Verhältnissen im Primär-Sektor führen würde. „Die angestrebte Einigung in der morgigen Trilog-Sitzung könnte damit zu erheblichen Marktverzerrungen mit – insbesondere für mittelständische kooperierende Händler – unabsehbaren negativen Folgen führen.“ so Veltmann.

Sowohl die Zielsetzung des Schutzes kleiner und mittlerer Agrarproduzenten, als auch das Verbraucherwohl und die unternehmerische Vertragsfreiheit stehen mit einem solchen Ansatz zur Disposition. Die EU-Gesetzgeber sind daher erneut aufgefordert, eine sorgfältige Analyse der Folgen vorzunehmen, anstatt einem Kompromiss zuzustimmen, der der Mehrzahl der Akteure schadet und mit heißer Nadel gestrickt ist. 

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