Berlin

  • Seit Mittwoch, dem 22. April konnten alle Geschäfte eine Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Seit Samstag, dem 9. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Bei der Öffnung von Verkaufsstellen gilt für die Steuerung des Zutritts ein Richtwert von maximal einer Person pro 20 qm Verkaufsfläche. Aufenthaltsanreize dürfen nicht geschaffen werden. Vorhandene Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten sind zu entfernen oder zu sperren. Der Zutritt zu Einkaufszentren ist vom Betreiber gesondert zu regulieren.
  • In den Geschäften muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime ist erforderlich. Zudem müssen Kunden in Geschäften verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Personen mit einer entsprechenden Behinderung.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.