ExpertInnen-Vorschlag „Sicher durch den Winter“ für Gas und Wärme - Hohe Kosten und falsche Signale

Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission hat am 10. Oktober in einer Pressekonferenz in ihrem Zwischenbericht erste Vorschläge für eine Gaspreisbremse vorgestellt. Das langfristige Modell wird weiter beraten und soll in den nächsten drei Wochen veröffentlicht werden. Ziel ist, einerseits wichtige Anreize für weitere Energie-Einsparungen zu setzen, andererseits muss es möglichst schnell und gerecht umsetzbar wie auch sozial ausgewogen sein. Konkret schlägt die Kommission vor, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. So soll der Staat die Kostenabschläge im Dezember komplett übernehmen, wohingegen geplant ist, dass die eigentliche Preisbremse ab März 2023 in Kraft treten soll.

Berlin, 10.10.2022  Im Kampf gegen die hohen Heizenergiepreise hat die von der Bundesregierung eingesetzte ExpertInnenkommission ein zweistufiges Entlastungsverfahren vorgeschlagen. 

  1. Der Staat soll in einem ersten Schritt die Abschlagszahlungen der Endkunden für Gas- und Fernwärme für diesen Dezember übernehmen, nicht jedoch für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung.
  2. In einem zweiten Schritt schlägt das ExpertInnengremium eine Gas- und Wärmepreisbremse ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 vor.
  • Diese sieht für eine Grundverbrauchsmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller Preisbestandteile von insgesamt 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten.
  • Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse die Kosten begrenzen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, ebenfalls für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
  • Für die Industrie soll für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Verbrauchs ab 2023 ein Beschaffungspreis von 7 Cent je Kilowattstunde gelten.

DER MITTELSTANDSVERBUND geht davon aus, dass die veranschlagten rund 5 Milliarden Euro für die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahme bei Weitem nicht ausreichen werden. Wieder einmal hat man sich statt für ein am Bedarf orientiert differenziertes Verfahren der Unterstützung für das Gießkannenprinzip entschieden. Das ist sowohl um ein Vielfaches teurer, auch Ungerechtigkeiten sind vorprogrammiert und für die wirklich bedürftigen Haushalte und Unternehmen reichen die Mittel letztlich nicht aus. Dieses Dilemma gleicht auch die Einkommenssteuerpflicht für die Transfermittel nicht aus. Der Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde ist überdies willkürlich gesetzt, ebenso wie der Referenzzeitraum September 2022.

DER MITTELSTANDSVERBUND ist nach den vollmundigen Versprechungen unter dem Schlachtruf „Doppel-Wumms“ enttäuscht von Vorschlägen der Kommission. Viele mittelständische Unternehmen stehen jetzt mit dem Rücken an der Wand und brauchen dringend Hilfe, jeder Tag zählt. Die jetzt im Raum stehenden Vorschläge setzen klar ein falsches Signal und lassen Verteilungsgerechtigkeit vermissen. So werden gerade nicht oder zumindest unzureichend die jetzt erforderlichen Anreize zur Reduzierung des Energiebedarfs gesetzt. Der MITTELSTANDSVERBUND hatte deshalb stets einen über 3 Jahre degressiv gestalteten direkten Ausgleich für die Mehrkosten gefordert, der einerseits sicherstellt, dass die Unternehmen vom Preisschock nicht überfordert werden, der aber andererseits so gesetzt wird, dass die notwendigen Einsparanreize nach wie vor über den Markt adressiert werden und in Energieeffizienz investiert.

Ziel hierbei muss sein, das jeweilige Unternehmen zu befähigen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bis zum Ende des Überbrückungszeitraumes weitgehend abzubauen. Um den Transformationsprozess im Zuge einer solchen zielgerichteten Energiewende zu unterstützen, halten wir an der Forderung fest, energiefreundliche Ersatz- und Neuinvestitionen mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten zu versehen (1-2 Jahre), zugleich die Möglichkeiten des Verlustrück- und Gewinnvortrags auf einen längeren Zeitraum (mindestens 3-4 Jahre) zuzulassen, eine professionelle Unterstützung durch Beratung der Unternehmen und Begleitung der Investitionen und sonstigen Maßnahmen der Effizienzverbesserung konsequenter zu fördern, bestehende Förderprogramme für Investitionen in energiearme Gebäude und für dazugehörige Technologien auszuweiten.

„Der Mittelstand ist nicht nur tragende Säule der deutschen Wirtschaft, er ist für ihre zukünftige Resilienz absolut systemrelevant. Gerade deshalb muss er jetzt mit aller Entschlossenheit in den Mittelpunkt politischen Handeln rücken und eine zielgerichtete, begrenzte und wirksame Unterstützung erfahren. Wenn jetzt nicht sehr schnell und zielgenau gehandelt wird, ist es für viele Unternehmen zu spät – ein großer Schaden für die Volkswirtschaft wäre die Folge“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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