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Lebensmittelkontrollen: Mitgliedstaaten bestimmen Finanzierung

Die EU-Länder dürfen auch künftig allein bestimmen, ob Lebensmittelkontrollen von den Unternehmen oder aus Steuermitteln finanziert werden. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung des Europaparlaments.

Brüssel, 23.04.2014 — In seiner letzten Sitzung am 17. April hat das Europaparlament die Pläne der EU-Kommission zur Finanzierung der Lebensmittelkontrollen gekippt. Danach sollten die Unternehmen im Lebensmittelbereich künftig für die Regelkontrollen selber bezahlen. Der EU-Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte dem Kommissionsentwurf Ende Februar in Brüssel zugestimmt und sich damit für eine europaweite Einführung von Pflichtgebühren ausgesprochen.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte den Kommissionsvorschlag scharf kritisiert. Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann warnte vor ausufernder Bürokratie und einer Gefährdung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Denn die amtliche Lebensmittelüberwachung sei eine originäre Aufgabe des Staates und müsse deswegen auch staatlich und nicht von der Wirtschaft finanziert werden, betonte Veltmann.

Deswegen hatte sich der Spitzenverband der Mittelstandskooperationen in Brüssel weiter dafür eingesetzt, dass die EU lediglich den Rahmen für die Lebensmittelkontrollen vorgibt. Mit Erfolg, denn die Europaparlamentarier konnten schließlich davon überzeugt werden. So sieht der angenommene Gesetzestext nur allgemeine Pflichten der zuständigen Behörde, Regeln zur Verschwiegenheitspflicht des Behördenpersonals sowie klare Voraussetzungen für die Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen vor.

Die Erhebung von Gebühren oder Kostenbeiträgen soll dabei nur in klar umgrenzten Fällen und ausschließlich zur Finanzierung spezieller Kosten der Behörden möglich sein. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten kleine und mittlere Unternehmen von den Gebühren oder Kostenbeiträgen befreien können.

Der MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer zeigte sich erfreut über die Parlamentsentscheidung. "Mit seinem Votum hat das Europaparlament gezeigt, dass es ein gesundes Verständnis von Subsidiarität in der europäischen Gesetzgebung hat", so Veltmann. Die EU-Abgeordneten hätten amtlicher Willkür und dem damit verbundenen Kostenrisiko für Unternehmen eine Absage erteilt.

Allerdings ist bislang unklar, wie der EU-Rat zu dem Gesetzesvorhaben steht. Daher wird sich auch das neu zu wählende Parlament weiter mit dem Thema beschäftigen müssen. DER MITTELSTANDSVERBUND wird in Brüssel beharrlich für eine Entlastung des Mittelstandes werben. "Und wir werden den Staat daran erinnern, dass die Lebensmittelkontrollen zu seinen ureigenen Aufgaben gehören", so Veltmann. Gebührenmodellen für Lebensmittelkontrollen, wie sie derzeit in Niedersachsen diskutiert werden, müsse ein Riegel vorgeschoben werden. "Nur so können Unternehmen vor weiteren unüberschaubaren Belastungen bewahrt werden", betont der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

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