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Umfrage Energie-Label: Weitere Belastungen erwartet

Der neue Vorschlag der EU-Kommission zur Energieeffizienz-Kennzeichnung sorgt für zusätzliche Belastungen im kooperierenden Mittelstand. Das ergab eine Umfrage des MITTELSTANDSVERBUNDES über die möglichen Auswirkungen neuer Energieeffizienz-Kennzeichnungs-Vorschriften.

Brüssel, 16.11.2015 — Der Vorschlag der EU-Kommission liegt seit drei Monaten vor: Das bekannte Label zur Energieeffizienz soll auf die "alte" Skala A bis G zurückgeführt werden. Mit dem Vorschlag sollen jedoch viele Detailregelungen einhergehen, die die bestehenden Kennzeichnungs-Regeln weiter verschärfen, viele bereits nach aktueller Rechtslage bestehende Probleme weiter offen lassen und den Unternehmen neue Verwaltungslasten aufbürden.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte bereits vor Veröffentlichung des Vorschlags erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorgehens gegenüber den EU-Institutionen geäußert. In Kürze wird das EU-Parlament über den Vorschlag verhandeln. Es ist zu erwarten, dass viele Abgeordnete eine eher ideologische Debatte führen und das legitime Ziel der Energieeffizienz sowie das Verbraucherwohl über die Schwierigkeiten und zu erwartenden Mehrbelastungen gerade für den Einzelhandel stellen werden.

"Damit der Vorschlag für die Händler in der Praxis umsetzbar wird, muss die Debatte versachlicht werden", fordert Tim Geier, Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel. Aus diesem Grund hatte der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes seine Mitglieder und deren Anschlusshäuser gebeten, ihre bisherigen Erfahrungen bei der Energiekennzeichnung darzulegen und einige Aspekte des neuen Vorschlags zu bewerten.

Labeln ist Chefsache

Mehr als 100Verbundgruppen haben an der Umfrage teilgenommen. Beim Ergebnis wird vor allem eines deutlich: Das Auszeichnen von Produkten ist im kooperierenden Mittelstand häufig Chefsache. Wegen der kleinen Strukturen mittelständischer Einzelhändler muss daher jede zusätzliche administrative Belastung vom bestehenden Personal geleistet werden.

Die Pflichten, die sich bereits heute aus den bestehenden Vorschriften über die Energieeffizienz-Kennzeichnung ergeben, sind nicht nur auf das reine Labeln von Produkten begrenzt. Der Einzelhändler muss ständig die Aktualität seiner angebrachten Energie-Labels überprüfen. Neben möglichen Änderungen der Energieklassen auf der Grundlage neuer Vorschriften müssen die ausgestellten Produkte nachkontrolliert werden. Fehlt ein Label, weil es abgenommen wurde oder abgefallen ist, muss ein neues Label angebracht werden.

Zusätzlicher Kostenfaktor: Abmahnung

"Eine konstante Überprüfung der Produkte ist dringend notwendig, um drohenden Abmahnungen vorzubeugen", erklärt Geier. Denn anders als in anderen Mitgliedstaaten habe sich in Deutschland eine Abmahnkultur etabliert. Bei einem Nicht- oder Falsch-Labeln drohen dem Einzelhändler Abmahn- und Rechtsanwaltskosten, die von 500 bis zu 12.000 Euro reichen können.

Kosten entstehen auch durch das direkte Anbringen des Labels auf den Ausstellungsstücken. Im Falle von Backöfen, die in einer ausgestellten Küche verbaut waren, musste das Label in der Vergangenheit auf der Arbeitsplatte angebracht werden. Dies führte häufig dazu, dass das Label anschließend nur schwer von der Arbeitsplatte entfernt und die Küche daher nur mit erheblichem Wertverlust verkauft werden konnte. In einigen Produktklassen wurden daher – auf Drängen des MITTELSTANDSVERBUNDES – Regelungen getroffen, die ein Anbringen in der Nähe des Produkts erlauben. "Dieser positive Trend muss auch in der Revision der Energie-Kennzeichnungsvorschriften erhalten bleiben", fordert der Europaexperte des Verbandes.

Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Ein weiterer Zeit- und Kostenfaktor ist die Beschaffung des Energie-Labels selber. Zwar wird das Label oft mit der Ware geliefert. Eine Bereitstellung kann aber auch digital erfolgen. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte in seiner Stellungnahme für die Ratsverhandlungen über den Vorschlag einer Revision der Energieeffizienz-Kennzeichnung gefordert, dass der Hersteller oder Lieferant auf Verlangen des Händlers immer ein physisches Label bereitstellen muss. Durch die unklare Formulierung im Revisionsvorschlag droht die bereits heute bestehende unsichere Rechtslage noch zulasten der Händler zu verschlimmern.

Neue Belastungen erwartet

Der kooperierende Mittelstand ist sich einig: Verbundgruppen und Einzelhändler befürchten weitere Belastungen durch die Revision der Energie-Kennzeichnungs-Vorschriften. Mit der Einführung neuer Effizienzklassen ist die Neukennzeichnung der Produkte unabdingbar. Auch hier ergeben sich zusätzliche Kosten für das Umlabeln als solches, die Kontrolle einmal neu ausgezeichneter Produkte sowie die notwendige Kommunikation zur Beschaffung der Labels mit dem Hersteller/Lieferanten.

Je nach Saison, würde nur der Austausch der alten und das Anbringen der neuen Labels bis zu einem Monat dauern. Das liegt erheblich über dem, was die Kommission in ihrem Vorschlag veranschlagt hat. Dort spricht sie von einer Woche. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich daher für eine Verlängerung der Frist zum Austausch der Labels einsetzen.

"Mit der Umfrage konnten wir wertvolle Erfahrungen aus Händlersicht für den weiterführenden Dialog mit den EU-Institutionen erfassen. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich weiter gegen zusätzliche Belastungen bei den neuen Energie-Kennzeichnungs-Vorschriften einsetzen", erklärt Geier. "Den Verbundgruppen und deren angeschlossenen Mitgliedsunternehmen danke ich für die Teilnahme an der Umfrage".

Weitere Informationen:

Energiekennzeichnung: Neue Belastungen aus Brüssel?
Download: Kommissionsvorschlag zur Änderung bestehender Vorschriften der Energiekennzeichnung (PDF-Dokument)

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