Wirtschaftliche Folgen, Sanktionen, politische Maßnahmen

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zu umfangreichen politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen. Davon sind auch insbesondere Unternehmen betroffen, die Geschäftsbeziehungen zur Ukraine sowie zu Russland unterhalten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick mit relevanten weiterführenden Links zu wirtschaftlichen Auswirkungen, geltenden Sanktionen, politischen Maßnahmen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Informationen an dieser Stelle werden regelmäßig aktualisiert.

Schutzschild der Bundesregierung für betroffene Unternehmen

Nachdem die Bundesregierung Anfang April ein mehrstufiges Maßnahmenpaket zur Unterstützung besonders vom Ukraine-Krieg betroffener Unternehmen vorgestellt hatte, sind die ersten beiden Programme nun angelaufen bzw. stehen kurz vor dem Start: Seit dem 29. April können Anträge im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms bzw. der Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen gestellt werden. Das Großbürgschaftsprogramm richtet sich an Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von mindestens 20 Mio. Euro (50 Mio. Euro für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen). Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.

Voraussichtlich ab dem 9. Mai startet zudem das sogenannte „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, das kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen sichern soll. Betroffene Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Die Unternehmen müssen dabei eine direkte Betroffenheit z.B. durch ein Wegbrechen von Absatzmärkten, kriegsbedingte Schließungen von Produktionsstätten oder besonders hohe Steigerungen der Energiekosten nachweisen. Auch hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

Weitere Informationen zu diesen Programmen finden sich u.a. auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

FAQ zu den Sanktionen gegenüber Russland 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat online ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den jüngsten Sanktionen gegenüber Russland veröffentlicht. Dieses verlinkt auch zu detaillierteren Regelungen an anderer Stelle. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Taskforce zur konkreten Umsetzung der Sanktionen eingerichtet, an der neben dem BMWK unter anderem das Bundesfinanzministerium (BMF) sowie weitere Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden beteiligt sind.

FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

 

Geltende Beschränkungen für den Handel mit Russland

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht online die aktuell geltenden Sanktionen und Exportbeschränkungen für den Handel deutscher Unternehmen mit Russland bzw. den von Russland annektierten Gebieten in der Ukraine. Hieraus geht auch hervor, für welche Waren derzeit Ausfuhrbeschränkungen nach Russland gelten. Da die geltenden Sanktionen ggf. noch verschärft werden, werden die dortigen Informationen regelmäßig aktualisiert. 

Geltende Sanktionen und Exportbeschränkungen des BAFA

Auch die Zollverwaltung veröffentlicht online entsprechende Informationen zum Embargo gegenüber Russland bzw. den konkret geltenden Ausfuhrbeschränkungen und Sanktionen. Diese Ausführungen sind in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Informationen des BAFA, verwenden aber eine etwas andere Gliederung.

Informationen der Zollverwaltung zum Embargo 

Darüber hinaus hat auch die bundeseigene Gesellschaft für Außenwirtschaft Germany Trade & Invest (GTAI) ein umfangreiches Informationsangebot im Internet eingerichtet. Auf dem Portal finden sich neben den aktuellen Sanktionen der EU und weiterer Länder auch Informationen zu den russischen Gegenmaßnahmen, die ebenfalls starke wirtschaftliche Einschränkungen vorsehen und insbesondere den Abfluss von Kapital aus Russland verhindern sollen.

Informationsangebot der Gesellschaft für Außenwirtschaft Germany Trade & Invest (GTAI)

Einschränkungen im Zahlungsverkehr und finanzielle Sanktionen

Seit dem 1. März wurden auch die finanziellen Sanktionen gegenüber Russland deutlich verschärft. Auf Grundlage einer Verordnung des Rates der Europäischen Union wurden u.a. mehrere russische Banken vom internationalen Zahlungsnetzwerk SWIFT ausgeschlossen, was die grenzüberschreitende Zahlungsabwicklung weitgehend einschränkt. Die Deutsche Bundesbank informiert online über die alle derzeit geltenden finanziellen Sanktionen gegenüber Russland bzw. gegenüber bestimmten natürlichen und juristischen Personen. Zu diesem Zweck wurden auch ein FAQ sowie eine telefonische Hotline eingerichtet.

Darüber hinaus haben sich viele deutsche Banken entschieden, den Zahlungsverkehr mit russischen Banken vollständig einzustellen. Andere Banken wie die Deutsche Bank führen derzeit laut ihrem Online-Informationsangebot unter Beachtung der geltenden Sanktionen grundsätzlich noch Zahlungen mit russischen Banken aus.

Gemeinsame Initiative der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft

Die vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH haben eine gemeinsame Initiative zur Bündelung von Hilfsaktivitäten der deutschen Wirtschaft sowie zur Unterstützung der Unternehmen ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Wirtschaft hilft“ werden auf einer eigenen Homepage unterschiedliche aktuelle Informationen bereitgestellt: sowohl zu derzeit besonders benötigten Spenden, zur Unterstützung für deutsche Unternehmen sowie zu Fragen der Betriebssicherung und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

„Wirtschaft hilft“

Rechtlicher Rahmen für den Aufenthalt und die Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat online einen FAQ-Leitfaden insbesondere zu den Einreisemöglichkeiten und voraussichtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten von aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Menschen veröffentlicht. Hierzu sind in den kommenden Tagen weitere Präzisierungen zu erwarten.

FAQ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Auch das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft stellt online ein FAQ zu Fragen der Einreise, des Aufenthalts und der Unterstützung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland bereit. Die dortigen Informationen lehnen sich an den FAQ-Leitfaden der BDA an und verweisen zudem auf ein thematisch ähnliches FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

FAQ des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA)

Allgemeine Informationen des BGA für Unternehmen

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA) stellt auf seiner Homepage verschiedene aktuelle Informationen bereit, die sich insbesondere an Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu Russland bzw. zur Ukraine richten. Die relevantesten Informationen wurden zudem in einem entsprechenden PDF gebündelt.

Allgemeine Informationen des BGA

Allgemeine Informationen des DIHK für Unternehmen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt auf seiner Homepage unterschiedliche relevante Informationen für Unternehmen, die entweder wirtschaftliche Beziehungen zur Ukraine bzw. zu Russland unterhalten oder sich aber im Rahmen der humanitären Hilfe engagieren wollen, bereit.

Allgemeine Informationen des DIHK

Warnung vor dem Einsatz russischer Virenschutzsoftware

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor dem Einsatz der Virenschutzprogramme des russischen Anbieters Kaspersky. Aufgrund der umfangreichen Systemberechtigungen einer Antivirensoftware besteht die Möglichkeit schädlicher Cyberoperationen z.B. gegen deutsche Unternehmen unter Ausnutzung der Software von Kaspersky. Dies könnte etwa durch Einflussnahme russischer Nachrichtendienste auf den Anbieter geschehen. Hierzu hat DER MITTELSTANDSVERBUND auch in einem separaten Beitrag informiert.

Steuerliche Erleichterungen für Spenden im Zuge des Ukraine-Kriegs

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17. März 2022 ein Schreiben veröffentlicht, das steuerliche Erleichterungen für Spenden und andere Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Kriegs vorsieht. Damit erhalten Unternehmen, Vereine und andere Organisationen mehr rechtliche Sicherheit für ihr humanitäres Engagement. Alle Regelungen des BMF-Schreibens gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die zwischen dem 24. Februar und 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND hat zu diesem Thema auch einen Beitrag veröffentlicht.

In Ergänzung des ersten BMF-Schreibens wurde am 7. Juni 2022 ein weiteres BMF-Schreiben veröffentlicht, das zusätzliche steuerliche Erleichterungen vorsieht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können von ihrem Arbeitgeber in Deutschland bestimmte steuerfreie Leistungen erhalten. Darüber hinaus werden nun auch Spenden an Geschädigte des Ukraine-Kriegs, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Verzicht auf einen Teil ihres Arbeitslohns leisten und vom Arbeitgeber weitergeleitet werden, steuerfrei gestellt.

Koordinierung von Spenden des Lebensmittelhandels und der Ernährungswirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat – im Rahmen seines Kooperationsprojekts Agritrade Ukraine – eine Koordinierungsstelle eingerichtet, über die Unternehmen des Lebensmittelhandels sowie der Ernährungswirtschaft Lebensmittelspenden gebündelt in die Ukraine transportieren lassen können. Die entsprechenden Lieferungen werden dabei mit Unterstützung der Koordinierungsstelle zunächst zu Sammelstellen in der Nähe der ukrainischen Grenze und anschließend durch ukrainische Partnerunternehmen weiter in die Ukraine transportiert. 

Koordinierung von Spenden des BMEL

Beratungsangebot der Europäischen Kommission zu Wettbewerbsfragen beim Rückzug aus Geschäften in Russland

Die Europäische Kommission bietet vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen spezifische Beratung an, wenn sich Unternehmen aus ihren Geschäften in Russland zurückziehen möchten und hierzu Absprachen mit anderen Unternehmen durchführen. Solche Absprachen im Sinne eines koordinierten Vorgehens könnten zu Verstößen gegen wettbewerbs- bzw. kartellrechtliche Bestimmungen führen. Das Beratungsangebot der Kommission soll dabei helfen, entsprechende Verstöße zu vermeiden. Interessierte Unternehmen können sich direkt an eine zu diesem Zweck eingerichtete Mailadresse der Generaldirektion Wettbewerb wenden: COMP-UKRAINE@ec.europa.eu

Reise- und Sicherheitshinweise für deutsche Staatsangehörige

Das Auswärtige Amt veröffentlich regelmäßig aktualisierte Reise- und allgemeine Sicherheitshinweise für die Ukraine, die sich insbesondere an deutsche Staatsangehörige richten. Vor Reisen in die Ukraine wird allgemein gewarnt; deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. 

Reise- und allgemeine Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes  

Betroffenheit der Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES

In einer Blitzbefragung hat DER MITTELSTANDSVERBUND die Betroffenheit seiner Mitglieder durch die Ukraine-Krise erfasst. Die wichtigsten Befunde haben wir in einem PDF zusammengestellt.

Blitzumfrage des MITTELSTANDSVERBUNDES vom 01. März 2022


Marius Müller-BögeDER MITTELSTANDSVERBUND
Marius Müller-Böge Leiter Mittelstandspolitik DER MITTELSTANDSVERBUND
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