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Insolvenz: Was tun, wenn das Mitglied wackelt?

Die Nachfrage war groß. Zahlreiche Verbundgruppen informierten sich bei der Veranstaltung "Planinsolvenz in Eigenverwaltung". Wie das Insolvenzrecht als Sanierungsinstrument agiert.

Köln, 13.06.2016 - Aufgrund der positiven Wirtschaftslage in Deutschland wurden 2015 insgesamt weniger Unternehmensinsolvenzen registriert. Die Zahl beläuft sich auf 23.230 Insolvenzen. Der Rückgang hat sich allerdings deutlich verlangsamt. In Teilbereichen der Wirtschaft ist sogar wieder ein ansteigender Trend erkennbar. Ein Grund zur Sorge? Für den MITTELSTANDSVERBUND ist die Sache klar. „Gerade bei mittelständischen Unternehmen ist der Anteil am Insolvenzgeschehen im vergangenen Jahr gestiegen“, so MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga.

Obwohl Mitglieder von Verbundgruppen im Durchschnitt wirtschaftlich stabiler sind als Unternehmen, die keinem Verbund angehören, sehen sich Mittelstandskooperationen immer häufiger mit Mitgliederinsolvenzen konfrontiert. Besonders ist dabei die in den letzten Jahren dramatisch gestiegene Anzahl von Insolvenzanfechtungen zu beobachten.

Sanierungsinstrument Insolvenzrecht

Was aber, wenn man das Insolvenzrecht zur Sanierung von Verbundgruppen-Mitgliedern nutzen könnte? Mit dieser Frage beschäftigten sich rund 40 Verbundgruppen-Vertreter, die am 2. Juni auf Einladung des MITTELSTANDSVERBUNDES am Seminar „Planinsolvenz in Eigenverwaltung“ in Köln teilnahmen.

Wie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz ist, erläuterte Zgaga, der beim MITTELSTANDSVERBUND für den Bereich Recht und Wettbewerb verantwortlich ist, zu Beginn der Veranstaltung. Anschließend referierte Rechtsanwalt Robert Buchalik der Kanzlei Buchalik Brömmekamp zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).

Seit rund vier Jahren können Unternehmer ihr krisengeschütteltes Unternehmen unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechtes wieder auf Erfolgskurs bringen. Mit Hilfe des ESUG werden oftmals die Regelinsolvenz und letztendlich die Liquidierung des Unternehmens verhindert. Einen wesentlichen Anteil an dieser Erfolgsgeschichte übernehmen dabei die Gläubiger, also allen voran die Verbundgruppen, die durch das ESUG neue und zum Teil gestärkte Rechte erhalten haben.

"Planinsolvenz in Eigenverwaltung": Wie das geht, lernten die Teilnehmer des Seminars am 2. Juni 2016.„Der größte Vorteil einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung aus Sicht des Unternehmers ist, dass er im ‚driverseat‘ bleibt“, erklärte Buchalik. Es existiert in diesem Verfahren kein Insolvenzverwalter, sondern nur ein sogenannter Sachwalter mit Kontroll- aber ohne Geschäftsführungsbefugnisse. Der Unternehmer ist damit sein eigener Insolvenzverwalter. Er steuert selbstständig bzw. mit Hilfe eines Beraters die Sanierung. Er entwickelt die Sanierungsmaßnahmen und setzt diese nach Abstimmung mit den Gläubigern um. Im Regelfall verliert der Unternehmer sein Unternehmen nicht, sondern es bleibt ihm erhalten. Meist ist es am Ende des Verfahrens auch ohne neue Bankkredite mit ausreichender Liquidität ausgestattet und verfügt wieder über eine deutlich positive Eigenkapitalquote.

Planinsolvenz in der Praxis

Zwischen den neuen Erwartungen, Risiken und Lösungsansätzen für Verbundgruppen schlug Buchalik einen großen Bogen. Er informierte über die Grundzüge des ESUG, die Auswirkung auf die Geschäftsbeziehung zwischen Insolvenzschuldner und Gläubiger und Lösungsansätze zu wirksamem Schutz vor Ausfällen bei drohender Insolvenz des Kunden.

Wie das in der Praxis aussieht, erläuterte der Rechtsanwalt anhand von zwei Fällen, die auch als Gäste an der Veranstaltung teilnahmen: Andreas Schwaner, ehem. Geschäftsführer der Blanke textech GmbH sowie Christoph Nauen, Geschäftsführer der achte display system GmbH. Beide führte Buchalik erfolgreich durch eine Planinsolvenz.

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