Blockade des Wachstumschancengesetzes: „Mittelstand darf nicht in Geiselhaft genommen werden“

Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kam es jüngst zwar zu einer vorläufigen Verständigung beim Wachstumschancengesetz, weil zumindest einige Vorbehalte ausgeräumt werden konnten. Doch die fortwährende Blockade durch das Oppositionslager sendet ein verheerendes Signal.

Berlin, 22.02.2024 – Damit gibt es auch weiterhin keine belastbare Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag, sodass die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat nach wie vor fraglich ist. So stehen wichtige steuerliche Entlastungen für die Unternehmen gänzlich auf der Kippe, die gerade jetzt dringend nötig wären. Dabei war das Entlastungsvolumen der zuletzt im Gesetz enthaltenen Maßnahmen ohnehin nur moderat und gegenüber den ursprünglichen Plänen bereits abgeschwächt worden. Dennoch wären sie gerade für kleinere Unternehmen eine wertvolle Erleichterung, die besonders unter der gegenwärtigen Konsumschwäche und hohen Kostensteigerungen leiden.

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, erklärt dazu: „Es ist eine Farce, wenn sich die Politik zwar einig ist, dass es jetzt wachstumsfördernde Maßnahmen braucht, viele Länder aber dennoch selbst geringe steuerliche Entlastungen blockieren. Vor allem die unionsgeführten Länder senden hier ein verheerendes Signal, indem sie ihre Zustimmung zum Gesetz an die Rücknahme der Streichung einzelner Vergünstigungen für den Agrarsektor durch die Ampel-Koalition knüpfen. Das ist nicht nur völlig sachfremd, sondern spielt zudem die Unternehmen verschiedener Branchen gegeneinander aus.

Der Mittelstand darf aber nicht von der Politik in Geiselhaft genommen werden, weil dies zusätzliche Unsicherheit schafft, die wir in der aktuellen Lage überhaupt nicht brauchen können.

Deshalb appellieren wir gerade an die Opposition, ihre Blockade endlich aufzugeben! Wenn Bund und Länder die Lage in der Landwirtschaft verbessern möchten, muss dies strukturell und nachhaltig erfolgen – aber nicht zulasten der kooperierenden Mittelständler in Handel, Handwerk und Dienstleistungen.“

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