EU-Lieferkettenregulierung: Politik verabschiedet sich aus der Verantwortlichkeit

Der Rat hat jüngst den Kompromiss zur europäischen Lieferketten-Richtlinie angenommen. Trotz einer signifikanten Herabsetzung des Anwendungsbereichs sieht DER MITTELSTANDSVERBUND das Ergebnis kritisch. Bereits aktuell sind es mittelständische Unternehmen, die relevante Informationen aus den Bereichen „Nachhaltigkeit“ und „Menschenrechte“ zusammentragen, auswerten und an Geschäftspartner weiterleiten.

Brüssel, 15.03.2024 – „In der Diskussion um die Ausgestaltung der neuen Regeln zum Kampf gegen Menschenrechte ging es mittelständischen Unternehmen nicht um Ausnahmeregelungen. Vielmehr wurden überschaubare und vor allem umsetzbare Regelungen vom kooperierenden Mittelstand gefordert.“, so Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt: Politische Entscheidungsträger überlassen es der Wirtschaft, für einen ausreichenden Schutz von Menschenrechten zu sorgen – staatliche Unterstützung auf Welthandels-Ebene wurde in diesem Zusammenhang nie genannt.“

Die neue EU-Lieferketten-Richtlinie muss nunmehr noch vom Europäischen Parlament angenommen werden und könnte dann bereits dieses Jahr in Kraft treten.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert, dass die Einlassungen der Bundesregierung, Doppel-Berichtspflichten zu vermeiden und maximale staatliche Unterstützung in der Umsetzung zu leisten, nunmehr auch konsequent und zeitnah umgesetzt wird.

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