Überfällige Einigung beim Wachstumschancengesetz: „Der Mittelstand kann endlich ein Stück weit aufatmen“

Die Länder haben in der jüngsten Bundesratssitzung endlich ihre bisherige Blockade aufgegeben und das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Damit kann das Gesetz mit seinen wichtigen steuerlichen Entlastungen nach mehreren Monaten der Verzögerung doch noch in Kraft treten. Hierfür hatte sich DER MITTELSTANDSVERBUND in den vergangenen Monaten vehement eingesetzt.

Berlin, 22.03.2024 – Zwar war das Entlastungsvolumen der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen ohnehin moderat und ist im Zuge des Vermittlungsverfahrens bedauerlicherweise noch deutlich abgeschwächt worden. Dennoch sind die konkreten Entlastungen wichtig gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die besonders unter der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast leiden.

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, erklärt dazu: „Es war mehr als überfällig, dass die Länder ihren Widerstand gegen das Wachstumschancengesetz aufgeben und damit den Weg für sinnvolle steuerliche Erleichterungen frei machen. Der Mittelstand kann nun zumindest ein Stück weit aufatmen, auch wenn das Gesetz nur ein erster bescheidener Schritt zu weiteren Entlastungen sein kann.

Vor allem die unionsgeführten Länder hatten ein irritierendes Signal gesendet, indem sie ihre Zustimmung zum Gesetz an die Rücknahme der Streichung einzelner Vergünstigungen für den Agrarsektor durch die Ampel-Koalition geknüpft haben. Das war eine völlig überflüssige Blockade und nicht nur in der Sache unangemessen, sondern drohte zudem die Unternehmen verschiedener Branchen gegeneinander auszuspielen.

Schaden wurde dennoch angerichtet, da die Entlastungen zunächst durch die Koalitionäre selbst und dann durch den Druck der Länder nun erheblich gekürzt wurden. Der Mittelstand erwartet als Herz der Wirtschaft ein klares Bekenntnis der Politik und keine zusätzlichen Verunsicherungen.

Das Wachstumschancengesetz kann nur ein ermutigender Anfang für weitere strukturelle Entlastungen und ein Belastungsmoratorium sein, um die wirtschaftliche Substanz im Mittelstand nicht aufs Spiel zu setzen und auch langfristig zu erhalten.“

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