Bundesrat will Mitbestimmung ausbauen

Im anlaufenden Bundestagswahlkampf positionieren sich die SPD-geführten Länder mit einem Vorschlag zur Ausweitung der betrieblichen sowie der Unternehmensmitbestimmung.

Berlin, 09.03.2017 - Der Bundesrat hat am 10. Februar einen Entschließungsantrag der Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen unter dem Titel "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" beschlossen. Er hebt darauf ab, dass die Digitalisierung die Wertschöpfungsketten, Unternehmensorganisation und Arbeitswelt verändert. Dies müsse auch in der Mitbestimmung auf betrieblicher und auf Unternehmensebene abgebildet werden, indem diese auch die neuen Unternehmens- und Arbeitswelten effektiv regulieren soll.

DER MITTELSTANDSVERBUND stimmt zu, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt neue Herausforderungen mit sich bringt, vor allem aber große Chancen für Beschäftigte wie Unternehmen. Dennoch kritisiert der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands die Vorschläge. Einige Punkte gehen zum Teil in die falsche Richtung: 

  • Die Forderung nach einer Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen in die Betriebsverfassung wird wegen des damit verbundenen Systemwechsels abgelehnt.
  • Arbeit, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbracht wird, ist zu vergüten, die Arbeitszeit richtet sich nach den vertraglichen Regelungen - hier besteht kein gesetzgeberischer Handlungs- oder Klarstellungsbedarf.
  • Wünsche nach flexibleren zeitlichen und örtlichen Arbeitsbedingungen werden durch die bestehenden Regelungen gewährleistet. Über die gesetzlichen Ansprüche, wie z.B. den Teilzeitanspruch hinaus, bieten die Unternehmen eine Vielzahl von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Homeofficemöglichkeiten an.
  • Die Forderungen nach einer Anpassung der Mitbestimmungsregeln für deutsche Tochtergesellschaften sind unklar. Ein Eingriff in fremde Rechtsordnungen ist aus staatsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ebenfalls gibt es keine Lücken im Europäischen Gesellschaftsrecht, die aus Gründen der Mitbestimmung geschlossen werden müssten.

Der Entschließungsantrag wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet. Über die weitere Entwicklung wird DER MITTELSTANDSVERBUND weiter informieren. 

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