Entgeltgleichheit: Das soll sich ändern

Der Koalitionsausschuss hat sich am 6. Oktober auf die Eckpunkte für das Lohngerechtigkeitsgesetz verständigt. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert über die wichtigsten Änderungen.

Berlin, 21.10.2016 – Nach monatelangen Verhandlungen zum Thema Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern rückt eine Einigung näher. Der Koalitionsausschuss hat am 6. Oktober die Eckpunkte des, von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig seit langem geforderten Gesetzes beschlossen.

Gesetz verfehlt Ursachen

In den nun beschlossenen Punkten wurden erhebliche Verbesserungen zum Arbeitsentwurf des Bundesfamilienministeriums vom Dezember 2015 erreicht. Nun wird es darauf ankommen, dass diese Verbesserungen auch im Referentenentwurf korrekt umgesetzt werden, und dass das Ministerium nicht erneut weitere Bürokratie vorsieht.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES verfehlt das Gesetz weiterhin die tatsächlichen Ursachen für das unterschiedliche Berufswahl- und Erwerbsverhalten von Frauen und Männern. Diese muss die Politik in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern beseitigen: Unverzichtbar sind vor allem eine bedarfsgerechte und hochwertige Ganztagskinderbetreuungsinfrastruktur und Ganztagsschulen.

Die Eckpunkte sehen im Einzelnen vor:

Auskunftsanspruch

  • Die Anhebung des Schwellenwerts auf Unternehmen mit 200 Beschäftigten stellt eine Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen dar. Im Referentenentwurf bestand der Auskunftsanspruch noch für Unternehmen jeder Größe.
  • Für Arbeitgeber mit Tarifvertrag (tarifgebundene und verbindlich anwendende) bzw. mit Betriebsrat gibt es weitere Verbesserungen. So kann der Auskunftsanspruch kollektiv wahrgenommen werden, durch den Betriebsrat oder Vertreter, die die Tarifpartner festlegen, soweit kein Betriebsrat vorhanden ist. Dabei hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er den Auskunftsanspruch individuell oder kollektivrechtlich wahrnehmen lässt.
  • Im Gesetzgebungsverfahren muss sichergestellt werden, dass die Definition der Anwendung von Tarifverträgen der Praxis gerecht wird und rechtsklar formuliert wird. Ebenfalls bedeutet die Einigung nicht, dass sich Einsichtsrechte des Betriebsrats künftig auf Arbeitnehmer erstrecken, die (wie z. B. leitende Arbeitnehmer) nicht vom Betriebsverfassungsgesetz erfasst werden.

Prüfverfahren

  • Die Eckpunkte sehen vor, dass Arbeitgeber ab 500 Beschäftigte „aufgefordert werden“, ein betriebliches Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit durchzuführen. Im Gegensatz zum Arbeitsentwurf aus dem vergangenen Dezember sieht der neue Entwurf keine zwingende Verpflichtung vor. Dennoch bleibt hier abzuwarten, welche konkrete Vorgabe der Referentenentwurf enthält.
  • Im Gesetzgebungsverfahren muss klargestellt werden, dass bei Arbeitgebern mit Tarifvertrag Tätigkeiten in Entgeltgruppen als gleichwertig angesehen werden, und dass keine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen muss.
  • Zudem muss sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber ein Wahlrecht mit Blick auf das Prüfverfahren hat und dass die Anforderungen an das Prüfverfahren keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand erzeugen.
  • Es darf keine Zertifizierung der Prüfverfahren geben. Dies ist auch nicht in den Eckpunkten enthalten.

Berichtspflichten

  • Berichtspflichten sollen nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bestehen, die gleichzeitig der Lageberichtspflicht des HGB unterliegen.
  • Die Berichtspflichten müssen sich auf Informationen über Maßnahmen der Frauenförderung und der Entgelttransparenz beschränken.

Im Arbeitsentwurf nicht mehr vorgesehen:

  • Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen
  • Nichtigkeit von Vertraulichkeitsabreden zu Gehältern
  • Änderungen der Mitbestimmung.
  • Ebenso werden Zeitarbeitskräfte nicht mit anderen Arbeitskräften des Einsatzbetriebs verglichen.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird weiter über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informieren, sobald der Referentenentwurf vorliegt.

Seite drucken

Ansprechpartner

Judith RöderDER MITTELSTANDSVERBUND
Judith Röder Geschäftsführerin Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht