Erste Online-Jobbörse für Flüchtlinge gestartet

Die Diskussion um den Umgang mit Flüchtlingen schlägt in Deutschland aktuell hohe Wellen. Es gibt viele Themen und Meinungen, aber wenige Taten. Die Online-Plattform Workeer will ganz konkret etwas tun. Sie bringt Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen.

Berlin, 29.07.2015 — In Deutschland werden in diesem Jahr voraussichtlich 450.000 Asylanträge gestellt. Rund jeder fünfte Asylbewerber bringt einen Hochschulabschluss mit, jeder dritte hat eine Qualifikation, die der eines deutschen Facharbeiters entspricht.

"Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels sollten diese Potentiale genutzt werden", sagt Sebastian Bauknecht, Referent für Mittelstandspolitik beim MITTELSTANDSVERBUND. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hatte sich schon Anfang Juli dafür ausgesprochen, Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.

Deswegen begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND die neue Jobbörse Workeer. Mit der Online-Plattform wollen zwei Bachelor-Studenten ganz konkret etwas verbessern: nämlich die Situation von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Plattform wurde gerade gestartet und befindet sich noch in der Aufbauphase. "Es wäre für beide Seiten ein erheblicher Gewinn, wenn man die Fähigkeiten derjenigen, die etwas können, auch nutzt", so Bauknecht. "Viele Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, verfügen über berufliche Qualifikationen und möchten gerne arbeiten." DER MITTELSTANDSVERBUND ermutigt seine Mitglieder und deren Anschlussunternehmen dazu, offene Ausbildungs- und Arbeitsplätze der Jobbörse zu melden.

Rahmenbedingungen für Verbleib in Deutschland verbessert

"Unternehmen sind aber gut beraten, wenn sie sich zugleich an die Bundesagenturen für Arbeit vor Ort wenden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen recht komplex sind", erklärt Bauknecht. "Um etwa eine Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung aufnehmen zu dürfen, benötigt der betreffende Flüchtling eine Beschäftigungserlaubnis." Bei Flüchtlingen im Asylverfahren oder mit einer Duldung sei dies aber meist unproblematisch.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verbleib von Flüchtlingen in Deutschland wurden insgesamt verbessert. Denn der Bundestag hat Anfang Juli dazu wichtige Änderungen zum Aufenthaltsgesetz beschlossen:

  • Die Ausländerbehörde kann die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen.
  • Sofern die Berufsausbildung andauert und in einem angemessenen Zeitraum mit einem Abschluss zu rechnen ist, sollen sie die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern.
  • Zu berücksichtigen ist, dass Auszubildende die Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnehmen müssen und nicht aus einem sog. sicheren Herkunftsland kommen dürfen.

Am 29. Juli hat das Bundeskabinett darüber hinaus beschlossen, dass Flüchtlinge keine Genehmigungen mehr für Praktika benötigen. Asylsuchende mussten sich diese zuvor von der Bundesagentur für Arbeit einholen. Die Neuregelung gilt für Pflicht- und Orientierungspraktika sowie ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten.

MITTELSTANDSVERBUND sieht Nachholbedarf

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES gehen diese Änderungen jedoch noch nicht weit genug. Asylbewerber und Geduldete, die in Deutschland eine Ausbildung begonnen haben, brauchen einen gesicherten Aufenthalt. Das gelte auch für diejenigen, die das 21. Lebensjahr überschritten haben. Darüber hinaus sei das nach wie vor bestehende Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit kontraproduktiv, da gerade dieses Instrument bestens für die Integration in den Arbeitsmarkt geeignet ist. Letztlich müsse auch ein leichterer Wechsel in die Erwerbsmigration ermöglicht werden, damit abgelehnte Asylbewerber, die die Voraussetzungen für die Fachkräftezuwanderung erfüllen, endlich eine Chance bekommen.

Weitere Informationen:

Jobbörse workeer
Flüchtlinge in Deutschland – Chancen für den Mittelstand?

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