Jetzt online: Sozialversicherungs-Informationen für Arbeitgeber

Um Arbeitgebern mit wenig Erfahrung im Beitrags- und Melderecht Hilfestellung zu geben, hat der GKV-Spitzenverband nun ein Informationsportal online gestellt.

Berlin, 10.02.2017 - Wohin wenden, wenn man als Arbeitgeber wenig Erfahrung mit Sozialversicherungspflichten hat? Bisher gab es hierfür wenig Anlaufstellen. Seit dem 11. Januar hat sich das nun geändert. Über die Webseite www.informationsportal.de stellt der GKV-Spitzenverband Arbeitgebern eine Online-Plattform zur Verfügung, um ausreichend Informationen einzuholen. Der Verband ist gemäß § 105 SGB IV dazu verpflichtet, dieses Angebot zu betreiben. 

Portal richtet sich an unerfahrene Arbeitgeber

Mit Hilfe des Portals können sich Arbeitgeber - teilweise interaktiv - über Melde- und Beitragspflichten in bestimmten Lebenslagen informieren. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Pflichten zu Beginn einer Beschäftigung oder für die Beantragung einer Betriebsnummer.

Die Ausführungen sind einfach gehalten und richten sich primär an Arbeitgeber mit wenig Erfahrung im Beitrags- und Melderecht. Es gibt aber auch einen Bereich, in dem sämtliche Grundsätze und Rundschreiben der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber gebündelt und in aktueller Form abrufbar sind.

DER MITTELSTANDSVERBUND weist allerdings darauf hin, dass die Meldungen zur Sozialverischerungen nicht über das Portal zu generieren sind. 

Das Portal befindet sich noch im Aufbau und wird sukzessive mit weiteren Inhalten gefüllt. Der GKV-Spitzenverband als Federführer bei der Ausgestaltung des Portals nimmt gern Hinweise aus dem Nutzerkreis entgegen. Dazu zählt auch, welche Sachverhalte von besonderem Interesse für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollten. Verbundgruppen können Wünsche und Hinweise an den MITTELSTANDSVERBUND weitergeben. Der Spitzenverband wird die Anmerkungen an den GKV-Spitzenverband weiterleiten. 

Beteiligung der Finanzbehörden vorgesehen

Von Seiten der Behörden ist derzeit nicht vorgesehen, zusätzlich Informationen zur Verfügung zu stellen, die über die Belange der Sozialversicherung hinausgehen. Es wurde aber bereits angeregt, dass sich auch die Finanzbehörden an diesem Projekt beteiligen sollen und Informationen über die steuerrechtlichen Aspekte für Arbeitgeber mit dem Portal verknüpft werden. Dafür fehlen derzeit allerdings noch die gesetzlichen Grundlagen sowie die Bereitschaft der Finanzbehörden

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