Koalition schafft Sicherheit für Ausbildungsbetriebe

Die Koalition gibt Gas. Mehr Planungssicherheit für Flüchtlinge und Unternehmen ist nur ein Teil, auf den sich die Spitzen einigen konnten. Auch andere Pläne werden noch auf den Weg gebracht.

Berlin, 15.4.2016 — Die letzten Monate vor der Sommerpause stehen an und die Koalition zeigt sich arbeitswütig. Am 13. April kamen die Spitzen der Koalition zusammen und tagten bis weit in die Nacht. Wichtigstes Ergebnis der Beratungen ist ein Eckpunktepapier für ein Integrationsgesetz, in dem zahlreiche Maßnahmen zur besseren Integration geflüchteter Menschen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft festgehalten sind, der aber auch Forderungen stellt.

Die Fachministerien dürfen nun konkrete Entwürfe erarbeiten, die am 24. Mai auf einer Klausurtagung der Bundesregierung als Kabinettsentwurf beschlossen werden sollen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES sind vor allem folgende Punkte erfreulich:

  • Während einer Berufsausbildung erhält der Auszubildende eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Es gibt keine Altersgrenze für den Auszubildenden für den Beginn der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erhält der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt.
  • Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden. In Folge dessen ist in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für eine Tätigkeit in der Leiharbeit möglich. Dies gilt nur Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit.
  • Weitere Punkte betreffen u.a. eine Wohnsitzauflage zur gleichmäßigeren Verteilung der Schutzberechtigten, den Zugang und die Verpflichtung zu Integrationsmaßnahmen, die Verfahrensbeschleunigung durch schnellere Erteilung der "Aufenthaltsbestattung" oder besseren Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt insbesondere die Vorschläge zur schnelleren Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Dennoch gibt es hier eine Reihe von praktischen Hindernissen, die dringend abgebaut werden müssen.

So sind zahlreiche Nachweise, z.B. der Schulabschluss und dessen Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, erforderlich, um einen Berufsausbildungsvertrag bei den Kammern eintragen zu lassen. Oft liegen entsprechende Dokumente nicht vor, vielfach kommen die Behörden mit den Anerkennungsverfahren nicht nach.

Aber auch die Gestaltung der Berufsausbildung, insbesondere des theoretischen Teils und der schriftlichen Prüfungen, muss für Menschen die gerade die deutsche Sprache erlernen angepasst werden.

Daneben befasste sich der Koalitionsausschuss auch mit anderen für den Mittelstand höchst relevanten Themen:

  • Bundesarbeitsministerin Nahles darf ihren Arbeitsentwurf zur Neuregelung von Werkverträgen und Zeitarbeit in unveränderter Form als Referentenentwurf in die Abstimmung mit den anderen Ressorts sowie den Verbänden geben. Zwar behält sich die CSU hier weiterhin ein Vetorecht im Kabinett vor, aber dennoch wird eine baldige Kabinettsbefassung sehr wahrscheinlich.
  • Die Reform des Erbschaftsteuerrechts liegt weiterhin auf Eis. Hier noch weitere Gespräche zwischen den Koalitionspartnern nötig. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 30. Juni gesetzt.
  • Gleiches gilt für die lange diskutierte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Auch hier hat es keine Beschlüsse gegeben.

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