Präventionspreis der BGHW - Jetzt bewerben!

Gesucht werden innovative Beiträge zum innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die als beispielhaft in ihrer Branche gelten. Bewerben können sich Unternehmen und Beschäftigte, die Mitglied der BGHW sind.

Berlin, 06.02.2015 — Der Präventionspreis 2015 der BGHW ist ausgeschrieben. Bis Ende März können Mitgliedsunternehmen der BGHW ihre Beiträge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einreichen. Den Preisträgern winken neben einer feierlichen Preisverleihung und einem Filmbeitrag über das prämierte Projekt auch Preisgelder von mehreren tausend Euro.

Gesucht werden gute Ideen von Unternehmern, Beschäftigten und Auszubildenden, die im Betrieb umgesetzt wurden. Bei der Bewertung sind für die Jury Innovationsgrad, Übertragbarkeit auf andere Unternehmen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend.

Die Beiträge können z.B. aus dem technischen Arbeitsschutz kommen. In vielen Unternehmen überlegen sich kreative Köpfe immer wieder sinnvolle Verbesserungen für die Arbeitssicherheit. Häufig sind das Lösungen, die sich auch auf andere Unternehmen übertragen lassen und dort dazu beitragen ähnlich gelagerte Probleme zu bewältigen.

Diese Verbesserungen mit Vorbildcharakter sind es, die der Präventionspreis besonders fördern möchte.

Vorbildlich und nachahmenswert können aber auch Wettbewerbsbeiträge im Gesundheitsschutz sein. Bei größeren Betrieben betrachtet die Jury das Gesamtkonzept zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Bei kleineren Betrieben können auch einzelne vorbildliche Beiträge zum Gesundheitsschutz eingereicht werden. Nachhaltigkeit und Effizienz sind hier Bewertungskriterien.

Die BGHW möchte auch das Interesse von Auszubildenden für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen und fördern. Deshalb werden junge Leute aus den Mitgliedsunternehmen der BGHW und ihre Ausbilder ausdrücklich aufgefordert sich mit ihren Projekten zu bewerben. Gesucht sind gute Ideen, die im Betrieb von Auszubildenden entwickelt und umgesetzt wurden.

Teilnehmen können alle Unternehmen, die bei der BGHW versichert sind. Auszubildende sind hier besonders angesprochen, sich mit eigenen Beiträgen am Präventionspreis zu beteiligen. Einsendeschluss ist der 31. März 2015. Die Teilnahmeunterlagen finden Sie zum download hier.

Einen Überblick über die prämierten Projekte des vergangenen Jahres finden Sie auf der Website der BGHW.

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