Rechengrößen in der Sozialversicherung 2016

Wir haben die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung im kommenden Jahr im tabellarischen Überblick zusammen gestellt. Sollte es im Laufe des Jahres 2016 zu Änderungen kommen, werden wir Sie informieren.

Berlin, 14.12.2015 - Grundlagen für die Werte bilden unter anderem die am 2. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der Knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2016 sowie die Werte aus der am 7. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016.

Darüber hinaus wird zum 1. Januar 2016 die Ausgleichsabgabe (Schwerbehinderte) aufgrund der in § 77 Abs. 3 SGB IX geregelten Anpassungsvorschrift erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2012. Die Beiträge der Ausgleichsabgabe steigen damit von 115 € auf 125 € (Erfüllungsquote 3 % bis unter 5 %), von 200 € auf 220 € (Erfüllungsquote 2 % bis unter 3 %) und von 290 € auf 320 € (Erfüllungsquote 0 % bis unter 2 %).

Die Erhöhung gilt für alle Pflichtplätze, die ab dem 1. Januar 2016 unbesetzt sind. Die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2016 ist bis spätestens 31. März 2017 zu entrichten. Damit wirkt die Erhöhung erst im Jahr 2017. Für die Ausgleichsabgabe, die im Jahr 2016 für das Jahr 2015 zu entrichten ist, gelten noch die alten Sätze.


West

Ost

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung

· jährlich

· monatlich


50.850,00 €

4.237,50 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung

· jährlich

74.400,00 €

64.800,00 €

· monatlich

6.200,00 €

5.400,00 €

Beitragssätze


Pflegeversicherung

2,35 %

Zuschlag für Kinderlose

0,25 %

Arbeitslosenversicherung

3,0 %

Rentenversicherung

18,7 %

Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz

14,6 %

durchschnittlicher Zusatzbeitrag

1,1 %

Insolvenzgeldumlage

0,12 %

Künstlersozialabgabe

5,2 %

allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

56.250,00 €

(§ 6 Abs. 6 SGB V)


besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

50.850,00 €

(§ 6 Abs. 7 SGB V)


Bezugsgrößen

· jährlich


34.860,00 €


30.240,00 €

· monatlich

2.905,00 €

2.520,00 €

Sachbezugswerte


Verpflegung monatlich

236,00 €

- Frühstück

50,00 €

· Mittagessen

93,00 €

· Abendessen

93,00 €

Unterkunft monatlich

223,00 €

monatlicher Höchstbeitragszuschuss zur privaten

· Krankenversicherung

309,34 €

· Pflegeversicherung

49,79 €

Geringfügigkeitsgrenze

450,00 €

Faktor F

0,7547

vereinfachte Gleitzonenformel

1,2759625 X Entgelt — 234,57 €

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