Steuern: Leitfaden für „Innerbetriebliches Kontrollsystem“ veröffentlicht

Wer fehlerhaften Steuererklärungen in ausreichendem Maße vorbeugt, muss sich nicht dem Vorwurf der Steuerverkürzung ausgesetzt sehen – hiervor kann ein innerbetriebliches Kontrollsystem schützen. Ein aktueller Praxisleitfaden unterstützt Unternehmen.

Berlin, 13.12.2017 – Nachdem im Jahr 2015 die Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht verschärft wurden, stehen Unternehmen vor dem praktischen Problem, wie sie mit einfachen Fehlern in Steuererklärungen und der (verpflichtenden) Korrektur dieser Fehler umgehen. Wann gerät man bei einem schlichten Fehler, der unter Umständen sogar mehrfach auftritt, in den Verdacht einer Steuerstraftat? Um den Vorwurf einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Tat zu entkräften, wird vielfach ein „innerbetriebliches Kontrollsystem“ (IKS) empfohlen. Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Mai 2016 verweist explizit darauf.

Leitfaden für „Innerbetriebliches Kontrollsystem“ veröffentlichtDemnach kann, nach Ansicht der Finanzverwaltung, ein innerbetriebliches Kontrollsystem den strafrechtlichen Vorsatz ausschließen. Wenn ein Unternehmen, gestützt auf funktionierende innerbetriebliche Organisationsprozesse, eine Angabe nach bestem Wissen und Gewissen macht, spricht dies gegen das Vorliegen des Willenselements für ein steuerstrafrechtlich vorwerfbares Verhalten.

Dieser Leitfaden soll Unternehmen als Anhaltspunkt für eine angemessene Ausgestaltung eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems dienen. Es bedarf keiner besonderen Betonung, dass es der Führung eines Unternehmens aufgrund ihres unternehmerischen Ermessens überlassen bleiben soll, auch andere angemessene Grundsätze für die Ausgestaltung eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems im Einzelfall festzusetzen, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf.

Hervorzuheben ist auch, dass der Anwendungserlass der Abgabenordnung (AEAO) zu § 153 Abgabenordnung (AO) bewusst weder eine Prüfungs- noch eine Testat-Pflicht vorsieht und auch keine spezifischen qualitativen Anforderungen an ein solches System stellt. Vielmehr ist es das Ziel, den Unternehmen allgemeine Vorschläge für die Einrichtung eines steuerlichen internen Kontrollsystems zur Verfügung zu stellen, welches die Erfüllung der steuerlichen Pflichten unterstützt. Insoweit vermittelt der Leitfaden die Grundlagen der immer mehr an Bedeutung gewinnenden innerbetrieblichen Kontrollsysteme und soll den Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Implementierung entsprechender unternehmensinterner Compliance-Standards dienen.

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