Werkverträge und Zeitarbeit: Nahles bessert nach

Das Arbeitsministerium hat den Vorschlag zu Werkverträgen und Zeitarbeit korrigiert. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht weiteren Änderungsbedarf.

Berlin, 24.02.2016 — Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD) hat überraschend einen neuen "Arbeitsentwurfeines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze"vorgelegt.Er enthälteinige wichtige Änderungen gegenüber dembisherigen Entwurf, der im November 2015 kursierte.

Regelung zu Werk- und Dienstverträgen entschärft

Die Regelung zu Werk- und Dienstverträgen Selbständiger und zur Definition eines Arbeitsverhältnisses in § 611a BGB ist grundlegend verändert worden. Der Kriterienkatalog und die Beweislastumkehr des früherenEntwurfes sind entfallen.

Statt dessen wird jetzt eine Definition vorgeschlagen, die das geltende Recht nicht ändern soll und sich an der langjährigen Rechtsprechung zur Abgrenzung des Arbeitsvertrages vom Werk- oder Dienstvertrag orientiert. Am Recht des Werk- und Dienstvertragssoll sich demnach nichts ändern.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das Umschwenken des Arbeitsministeriums in diesem Punkt ausdrücklich. Ministerin Nahles ist damit auf die Linie des Koalitionsvertrages eingeschwenkt. "Der Vorschlag aus dem vergangenen Jahr hätte untragbare Folgen für die gesamte Wirtschaft gehabt, denn er hätte die arbeitsteilige Organisation vollständig untergraben", erklärt die Arbeitsmarktexpertin des MITTELSTANDSVERBUNDES, Judith Röder.

Streikeinsatzverbot von Zeitarbeitern weiterhin vorgesehen

Bei den geplanten Neuregelungen zur Zeitarbeit enthält der Arbeitsentwurf bei den Themen equal pay und Höchstüberlassungsdauer neue Kompromissformulierungen, die sich eng am Koalitionsvertrag orientieren.

Keine Verbesserung gibt es hingegen beim geplanten Streikeinsatzverbot für Zeitarbeiter: das bisherige Wahlrecht, nach dem Zeitarbeiter frei entscheiden konnten, ob sie in einem bestreikten Betrieb arbeiten oder nicht soll zugunsten eines gesetzlichen Arbeitsverbotes entfallen.

Diese als "Stärkung der Rechte des Zeitarbeitnehmers" bezeichnete Maßnahme wird letztlich alle Unternehmen hart treffen, für die Zeitarbeit eines der letzten Mittel ist, um die Folgen eines Arbeitskampfes möglichst gering zu halten.

"Die Ministerin verschiebt damit die Machtverhältnisse im Arbeitskampf deutlich zugunsten der Gewerkschaften und schlägt den Arbeitgebern eines ihrer letzten Instrumente aus der Hand", so Röder, die auch die Geschäfte des Arbeitgeberverbandes gewerblicher Verbundgruppen (AGV) leitet.

Schwellenwerte und zusätzliche Rechte bei Mitbestimmung 

Über den Koalitionsvertrag hinausgehend sieht der Entwurf nach wie vor eine Berücksichtigung von Zeitarbeitern nicht nur bei den Schwellenwerten in der Betriebsverfassung, sondern auch bei der Unternehmensmitbestimmung vor. Die Folge wäre, dass zum Beispiel wegen Überschreitung von Schwellenwerten die Aufsichtsräte größer werden.

Die bestehenden Informationsrechte des Betriebsrates sollen - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - gesetzlich klargestellt werden. Der Entwurf schießt damit aber ebenfalls über das Ziel hinaus, denn er würde auch kurzzeitige Einsätze zum Beispiel von Handwerkern oder Serviceunternehmen erfassen.

Weiteres Verfahren

Der nun vorgelegte Arbeitsentwurf ist noch kein Referentenentwurf.  Wann mit einem Kabinettsentwurf zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Möglicherweise ist im März damit zu rechnen. Die Verabschiedung eines Gesetzes im Bundestag ist frühestens im Juli möglich.

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