EU-Ausschuss lehnt optionales europäisches Kaufrecht ab

Der Vorschlag der EU-Kommission, ein europäisches Kaufrecht zu schaffen, das neben den nationalen Gesetzen optional verwendet kann, wurde am 9. Juli vom zuständigen Ausschuss für Umwelt und Verbraucher abgelehnt. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diese Entscheidung.

Brüssel, 10.07.2013 — Der Vorschlag der EU-Kommission, ein europäisches Kaufrecht zu schaffen, das neben den nationalen Gesetzen optional verwendet kann, wurde am 9. Juli vom zuständigen Binnenmarktausschuss für Umwelt und Verbraucher abgelehnt. Die Berichterstatter bezweifelten, dass der Vorschlag den notwendigen Verbraucherschutz gewährleistet. Die Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie seien in dem Vorschlag nicht fortgeführt worden.

In dem Bericht des Ausschusses an den federführenden Rechtsausschuss erklärten die Berichterstatter, dass sie große Zweifel an der Eignung des Kommissionsvorschlages haben. Im Bereich der Gewährleistungen sei etwa eine Harmonisierung auf höherem – nicht auf höchstem Niveau erforderlich. Auch mache es keinen Sinn, ein optionales Recht zu schaffen. Notwendig sei vielmehr eine Annäherung der nationalen Rechte durch eine auf Harmonisierung ausgelegte Richtlinie. Ein zusätzliches optionales Recht würde Unsicherheit schaffen und es würde Jahre dauern, ehe diese durch die Rechtsprechung beseitigt sei.

Der Rechtsausschuss hatte bereits unter Federführung des Berichterstatters Klaus-Heiner Lehne den Vorschlag für ein umfassendes optionales Kaufrecht auf den Online-Handel beschränkt. Bereits hiergegen äußerte DER MITTELSTANDSVERBUND Bedenken. Es macht aus der Sicht des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes keinen Sinn, nur bestimmte Arten von Handelsaktivitäten mit einem besonderen Recht auszustatten.

Positiv gesehen wollen beide Initiativen ein einheitliches europäisches Kaufrecht - der Weg dahin wird nur auf verschiedene Art und Weise für gangbar gehalten. Während auf der einen Seite die Beschränkung auf den Online-Handel als erster Schritt ins Auge gefasst wird, will der zuständige Ausschuss den Weg einer schrittweisen Harmonisierung gehen. Durch die Favorisierung dieser unterschiedlichen Wege besteht aber die Gefahr, dass überhaupt kein Schritt in die richtige Richtung gegangen wird.

DER MITTELSTANDSVERBUND appelliert daher an das Parlament und den Rat, einen gemeinsamen praktikablen und erfolgsversprechenden Ansatz zu finden, um im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes ein harmonisiertes Kaufrecht zumindest mittelfristig zu erreichen.

Im Rahmen eines Gesprächs mit der Europaabgeordneten, Evelyne Gebhardt, am 11. Juli in Brüssel, erhielt DER MITTELSTANDSVERBUND weitere politische Unterstützung für diese Forderung. Er wird deshalb auch künftig mit Gebhardt und anderen maßgeblichen Parlamentariern in Kontakt bleiben und sich für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht einsetzen.

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