EU-Parlament stimmt für Frauenquote

Das EU-Parlament hat am 20. November dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, dass der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bis 2020 auf mindestens 40 Prozent steigen soll.

Brüssel, 21.11.2013 — "Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament ist ein historischer Moment für die Gleichstellung der Frauen und Männer in Europa", so beschrieb die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding am 20. November den Ausgang der Abstimmung über den Vorschlag der Kommission zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.

Nach der Neuregelung sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in den Leitungsorganen von Großunternehmen bis 2020 mindestens 40 Prozent beträgt.

Bereits bei der Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags im November 2012 hatte DER MITTELSTANDSVERBUND die starre, verbindliche Geschlechterquote als einen unangemessenen Eingriff in das Besetzungsrecht der Eigentümer kritisiert. "Die Besetzung von Aufsichtsräten muss das Recht der Eigentümer bleiben", fordert der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes, Dr. Ludwig Veltmann. Eine Quote sei außerdem kein wirksames Mittel, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. "Es wäre zielführender, sich um das wohl weniger medienträchtige Betätigungsfeld der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu kümmern", sagt Veltmann.


Die Richtlinie gilt zwar formal nicht für kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften oder Verbundgruppen. Allerdings gebe es de facto eine "Ausstrahlwirkung" durch geschäftliche Verbindungen und einen abzusehenden öffentlichen Druck. Auch werden die Mitgliedsstaaten Mitgliedstaaten von der EU angehalten für die Herbeiführung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in den Leitungspositionen von mittelständischen Unternehmen geeignete Anreize zu schaffen.

Nach EU-Beschlusslage sollen börsennotierte Unternehmen bei den Berufungen in ihre Aufsichtsräte künftig ein Verfahren gewährleisten, dass die Auswahl der Kandidaten nach klaren Kriterien festlegt. Bei gleicher Qualifikation der Kandidaten hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll der Kandidat oder die Kandidatin berufen werden, dessen Geschlecht bislang im Aufsichtsrat unterrepräsentiert ist.

Wenn diese Verfahren nicht eingehalten werden, sollen die Mitgliedsstaaten "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen" vorsehen. Einige Sanktionen sollen die Mitgliedstaaten dabei zwingend einführen müssen bishin zumAusschluss von Vertragsvergabeverfahren und Begrenzung von Finanzierungen aus den Strukturfonds. Der Kommissionsentwurf sah diese Sanktionen lediglich optional vor.

Nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission sollten auch Unternehmen ausgenommen werden, bei denen weniger als 10 Prozent der Beschäftigten dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Diese Ausnahme wurde gestrichen.

Der Rat der Europäischen Union wird über den Richtlinienvorschlag voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. und 10. Dezember abstimmen.

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