Mehrwertsteuer: Debatte nimmt kein Ende

Der Handel muß sich rüsten: An der Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 wird nicht gerüttelt - ZGV zeigt die Änderungen auf

Der Handel muß sich rüsten: Ein sonsteher sanftes "Machtwort" von Angela Merkel zum politischen Richtungsstreit nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub blieb in einem Punkt deutlich: an der Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 wird nicht gerüttelt.

Auch wenn die gute Konjunktur zu unerwartet mehr Steuereinnahmen führt, will die Bundesregierung aufdie beschlossene Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007 auf keinen Fall verzichten.

Gerade in den jüngsten Presseberichten erheben sich viele Stimmen gegen die angeblichen vorgezogenen Preisanpassungen des Handels. Manche reagieren gar mit Argwohn oder Unverständnis. Doch selbst wenn es zutrifft, daß gemäß einer Umfrage des Institits der deutschen Wirtschaft (IW) 38 Prozent von knapp 2000 befragten Unternehmen die Preise bereits im laufenden Jahr heraufsetzen wollen und 5 Prozent sogar die Preisschraube sehr stark anzuziehen gedenken, sind die Handlungsweisen der betreffenden Händler nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendige Strategien der Vorsicht. Denn eines liegt auf der Hand: die Mehrwertsteuererhöhung wird im neuen Jahr der Konjunktur einen Dämpfer geben, den die meisten Händler in ihrer Kasse spüren werden. Das räumt sogar die Bundesregierung ein, wenngleich sie hofft, mit der Entlastung der Lohnnebenkosten den Effekt teilweise kompensieren zu können.

Längst nicht alle Kosten der Mehrwertsteuererhöhung werden die Händleran die Kunden oder Lieferanten weitergeben können, insbesondere mit Blick darauf, daß durch die zu erwartenden höheren Lasten der in den Bereichen Alters- und Krankenvorsorge die Konsumlaune der Menschen zusätzlich getrübt werden wird.

Der ZGV hat in diese Wunde von vornherein seinen Finger gelegt: "Gift für die Konjunktur"urteilte ZGV-Präsident Joachim Siebert über die größte Mehrwertsteuererhöhung, die eine Bundesregierung je ihrem Volke zugemutet hat. Immerhin - die Bundesregierung gab dem Handel nicht zuletzt aufgrund Sieberts nachhaltiger Interventionen etwas Schonzeit und führte die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht bereits in 2006, sondern erst zum neuen Jahr ein.

Nun, dadie Mehrwertsteuererhöhungnicht mehr abwendbar ist, rät der ZGV seinen Mitgliedern, ihr mit kluger und weitsichtiger aktiver Preispolitik zu begegnen und sich frühzeitig mit den Änderungen auseinander zu setzen:

Mit Wirkung zum 1.1.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 auf 19% erhöht. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% bleibt unverändert. Grundsätzlich gilt der neue Umsatzsteuersatz von 19% für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ab dem 1.1.2007 ausgeführt werden. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgeltes ist unerheblich. Es kommt für die Höhe des Steuersatzes allein auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an.

Lieferungen und sonstige Leistungen, die nach dem 31.12.2006 ausgeführt und abgerechnet werden, richten sich mithin nach dem neuen Umsatzsteuersatz von 19%. Gleiches gilt allerdings auch dann, wenn zwar die Lieferung oder sonstige Leistung erst nach dem 31.12.2006 ausgeführt, die Rechnung aber bereits vor diesem Datum fakturiert wird. Auch hier ist schon der neue Umsatzsteuersatz von 19% anzusetzen. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31.12.2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der Umsatzsteuersatz von 16% anzuwenden.

Nach § 29 Umsatzsteuergesetz (UStG) können Unternehmer noch für vor dem 1.9.2006 abgeschlossene Verträge einen Ausgleichsanspruch gegenüber ihren Vertragspartnern für die umsatzsteuerliche Mehrbelastung durchsetzen, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben. Für Verträge, die ab dem 1.9.2006 abgeschlossen werden, ist eine Weiterbelastung der höheren Umsatzsteuer dagegen nur dann möglich, wenn die Vertragsparteien einen entsprechenden zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch gesondert vereinbart haben.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 11.8.2006 zu zahlreichen Übergangsproblemen und Sonderfällen Stellung genommen. Hierauf wird verwiesen.

Um die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19% als Unternehmer nicht selbst tragen zu müssen, ist eine Anpassung der Preiskalkulation dringend erforderlich. Bei der Überarbeitung und ggf. Neuverhandlung von Hersteller-, Lieferanten- und Verkaufspreis ist auch die Preisoptik zu berücksichtigen. So dürften sich derzeitige Verkaufsendpreise von etwa € 999,- nur schwer zu einem Preis von € 1.029,- vermarkten lassen. Hier sollten Unternehmer die Möglichkeit nutzen, differenziert zu kalkulieren, anstatt einen einheitlichen Aufschlagssatz zu verwenden.

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