MITTELSTANDSVERBUND: Keine Pflichtgebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat am 20. Februar für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, Lebensmittelkontrollen künftig durch Gebühren zu finanzieren. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor Bürokratie und sieht die öffentliche Daseinsvorsorge in Gefahr.

Brüssel, 24.02.2014 — MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann sieht in den Pflichtgebühren für Lebensmittelkontrollen ein unkalkulierbares Kostenrisiko gerade für mittelständische Unternehmen. Denn auch wenn die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren und deren Berechnung durch die Kommission eng ausgestaltet wurden, haben die zuständigen Behörden weiterhin ein großes Ermessen wie häufig und in welchem Umfang sie die Kontrollen durchführen.

"Außerdem steht mit dem Kommissionsvorschlag nicht weniger auf dem Spiel, als ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsoge", betont Veltmann. Die amtliche Lebensmittelüberwachung sei originäre Aufgabe des Staates und müsse deswegen auch staatlich und nicht von der Wirtschaft finanziert werden.

EU-Verordnung sollte nationale Lücken schließen

Mit der seit 2004 geltenden Verordnung über amtlichen Lebensmittelkontrollen sollten die Lücken in den bestehenden Rechtsvorschriften für die amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen durch einen harmonisierten Ansatz der EU für die Planung und den Aufbau nationaler Kontrollsysteme geschlossen werden. Die Mitgliedsstaaten müssen danach sicherstellen, dass für die Organisation der amtlichen Kontrollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Sofern den Futter- und Lebensmittelunternehmern Inspektionsgebühren in Rechnung gestellt werden, sind gemeinsame Grundsätze für die Festlegung solcher Gebühren zu beachten. Außerdem werden die für die Berechnung der Gebühren verwendeten Methoden und Daten veröffentlicht oder auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

In Deutschland werden bislang lediglich für anlassbezogene Lebensmittelkontrollen Gebühren erhoben. Als Teil der Daseinsvorsorge finanziert der Staat daher größtenteils die amtlichen Lebensmittelkontrollen aus Steuermitteln.


EU-Kommission sieht Problem in der Mittelausstattung der Behörden

Die bestehenden europäischen Vorschriften über die Lebensmittelkontrollen werden derzeit von der EU-Kommission in einer Revision überprüft. Sie sieht Mängel der amtlichen Kontrollen gerade hinsichtlich der Mittelausstattung der zuständigen Kontrollbehörden. Aus diesem Grund legte die Kommission im Mai letzten Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der bestehenden Regeln über die Lebensmittelkontrollen vor.

Der Vorschlag zielt darauf ab, das Durchsetzungsinstrumentarium der bisherigen Verordnung zu modernisieren sowie besonders die amtlichen Kontrollen zu verschärfen, den Rechtsrahmen - wie die administrative Zusammenarbeit - zu vereinfachen und effizienter zu gestalten sowie seine Anwendung zu erleichtern.


Pflichtgebühren sollen für angemessene Mittelausstattung sorgen

Um eine angemessene Mittelausstattung der zuständigen Kontrollbehörden zu gewährleisten, sollen dabei für fast alle Lebensmittelkontrollen Gebühren erhoben werden müssen. Bei der Berechnung sollen Unternehmen belohnt werden, die sich durchgängig vorschriftsmäßig verhalten haben.

Mit der Abstimmung im federführenden Umweltausschuss im EU-Parlament bestätigten die Ausschussmitglieder die von der Kommission aufgestellte These der Notwendigkeit einer Umfinanzierung der Lebensmittelkontrollen. Danach soll zwar die Grundausstattung einer Kontrollbehörde auch über Steuermittel finanziert werden können, alle kontrollbezogenen Tätigkeiten sollen jedoch über Gebühren oder Kostenbeiträge finanziert werden.

"Der Bericht lässt Staaten wie Deutschland damit wenig Spielraum, ihre Vorstellung einer Finanzierung von Lebensmittelkontrollen beizubehalten - ein Ansatz der gerade aus Subsidiaritätsgesichtspunkten mehr als fraglich erscheint", erklärt Veltmann. Positiv zu bewerten sei einzig, dass die Voraussetzungen, unter denen die Ergebnisse amtlicher Kontrollen veröffentlicht werden können, durch den Bericht weiter verschärft wurden. "Das ist ein wichtiger Schritt, um das Anprangern von Lebensmittelunternehmen zu vermeiden", so Veltmann.

Der Bericht wird nunmehr voraussichtlich im April im Plenum des Europaparlaments abgestimmt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird wohl erst mit dem neu gewählten Parlament fortgesetzt.

"Aufgrund der potenziellen Tragweite solcher Gebühren für die Verbundgruppen wird sich DER MITTELSTANDSVERBUND in Brüssel weiter für eine mittelstandsverträgliche Lösung einsetzen", erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.

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