Abgrenzungen im Wettbewerbsrecht

Brüssel )(.Weil europäisches Kartellrecht vor nationalen Regelung geht, werden die Entwicklungen in der Europäischen Union immer wichtiger für die Verbundgruppen.

Im Mittelpunkt einer Konferenz in Brüssel am 22. Juni 2004 stehen daher Festpreise, Bezugsbindungen und die schwierige Abgrenzung zwischen horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen.

Organisiert wird die Veranstaltung von der UGAL, dem europäischen Dachverband der Verbundgruppen auf Anregung unter anderem von Dr. Günther Schulte, ZGV. Vorgesehen ist die Teilnahme von Vertretern der Verbundgruppen, von Beamten der betroffenen Generaldirektionen (GD) der Kommission – insbesondere der GD Wettbewerb und der GD Unternehmen – sowie von Vertretern der zuständigen nationalen Behörden. Die Organisatoren der Veranstaltung möchten die Mitglieder der Verbände informieren, die Diskussion mit Kommissionsvertretern anregen und das Gespräch mit den Repräsentanten der nationalen Kartellbehörden suchen. Ziel ist es, den Verbundgruppen den erreichten Freiraum zu sichern, ihnen nach Möglichkeit mehr zu verschaffen und das Verständnis für ihre mittelstandsfördernde Tätigkeit zu stärken.

www.ugal.org

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