Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Bundesregierung hat Kabinettsentwurf beschlossen

Die Bundesregierung hat am 11. Mai den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.02.1996 beschlossen.

Die Bundesregierung hat am 11. Mai den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.02.1996 beschlossen.

Gegenstand des Änderungsgesetzes ist die Öffnung des Entsendegesetztes für alle Branchen. Die Öffnung wird damit begründet, dass in der derzeit geltenden Fassung des Gesetzes im Ausland ansässige Arbeitgeber — mit Ausnahme des Baubereichs — bislang nicht verpflichtet sind, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern die hier geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Da dies die hierher entsandten Arbeitnehmer benachteilige und durch unfairen Wettbewerb insbesondere die hier ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze gefährde, sieht der Änderungsentwurf vor, die Beschränkung auf die Baubranche aufzuheben.

Neben zahlreichen Änderungen u.a. im Hinblick auf das Meldeverfahren soll die Öffnung des Gesetzes keine Anwendung auf Erstmontage- oder Einbauarbeiten finden, die Bestandteil eines Liefervertrages sind, für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter unerlässlich sind und von Facharbeitern oder angelernten Arbeitern des Lieferunternehmens ausgeführt werden, wenn die dauernde Entsendung acht Tage nicht übersteigt.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung die Drohung mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn — falls sich die Tarifvertragsparteien „ihrer Verantwortung entziehen“ — aus dem Allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung herausgenommen hat. Außerdem wird die durch die Gesetzesänderung herbeigeführte vermeintliche Gleichstellungswirkung bezüglich geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierungen nicht mehr angeführt.

Die Gesetzesänderung soll mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.

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