Anhörung des Betriebsrates zur Kündigung eines „Trainees in allen Filialen“

Nach § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. An einer wirksamen Kündigung fehlt es auch dann, wenn der Arbeitgeber einen nicht zuständigen Betriebsrat beteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 12.05.2005 klargestellt.

Nach § 102 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers zu hören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. An einer wirksamen Kündigung fehlt es auch dann, wenn der Arbeitgeber einen nicht zuständigen Betriebsrat beteiligt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 12.05.2005 (Aktenzeichen 2 AZR 149/04) klargestellt. Der Kläger wurde hier von der Beklagten auf der Basis eines auf sechs Monate befristeten — außertariflichen — Anstellungsvertrages als „Trainee in allen Filialen“ eingestellt. Er wurde zunächst in einem Markt in W. eingesetzt. Nach einer knapp dreimonatigen Tätigkeit kündige die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgemäß, nachdem sie zuvor den Betriebsrat des Marktes in W. angehört hatte. Der Kläger vertrat die Auffassung, die Kündigung sei wegen fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrates unwirksam, da die Beklagte den Betriebsrat der Hauptverwaltung in K., der die Ausbildung der Trainees in allen Fällen obliege, hätte anhören müssen. Die Zuordnung zu einer Filiale erfolge nur im Rahmen der praktischen Einarbeitung.

Das Bundesarbeitsgericht hat deutlich gemacht:

Welcher Betriebsrat zuständig ist (der einer Filiale oder der des Hauptsitzes) richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die Ausbildung im wesentlichen von einer Stelle organisiert und überwacht wird und ob die für das Arbeitsverhältnis grundlegenden Entscheidungen dort getroffen werden; oder ob der jeweilige Einzelbetrieb diese Entscheidungen trifft und koordiniert.

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