Antidiskriminierung: Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments

ZGV bedauert die Forderungeiner horizontalen Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlamentes.

Brüssel, 20.05.2008: Im Plenum des Europäischen Parlaments fand am 20. Mai 2008 die Abstimmung über die Änderungsanträge zu dem Initiativbericht der Berichterstatterin Liz Lynne (ALDE) zu dem Thema "Fortschritte in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU" statt. Der Bericht wurde mit 362 Ja-Stimmen zu 262 Nein-Stimmen angenommen.

Folgende Kernpunkte sind in dem abgestimmten Bericht enthalten:

Das Parlament

  • weist darauf hin, dass die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG Mindestanforderungen festlegen und das Fundament bilden sollten, auf dem eine umfassendere gemeinschaftliche Antidiskriminierungspolitik aufgebaut wird;
  • fordert die Kommission auf, sich dazu zu verpflichten, eine gründliche Überprüfung der Anwendung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG vorzunehmen und Auslegungsleitlinien für die Anwendung zu veröffentlichen, um die vollständige und korrekte Anwendung durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten;
  • fordert, den Stand der Umsetzung seitens der Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode jährlich zu evaluieren und die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften alle fünf Jahre im Rahmen der Sozialagenda gründlich zu überprüfen; ist der Auffassung, dass unabhängige Gremien, die sich mit Nichtdiskriminierungsfragen befassen, darunter auch das Netzwerk von Rechtsexperten der Kommission, sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO), die potentielle Diskriminierungsopfer vertreten, in diese jährliche Evaluierung einbezogen und konkrete Maßnahmen eingeleitet werden müssten, um die NRO in den Stand zu versetzen, Opfern Informationen zu vermitteln und Unterstützung zu gewähren und einen konstruktiven Beitrag zu der jährlichen Evaluierung zu leisten;
  • empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, NRO, die diskriminierte Gruppen vertreten oder sich aktiv für die Information der Bürger und die Bereitstellung von Rechtsbeistand in Diskriminierungsfragen engagieren, mit angemessenen Finanzmitteln und Befugnissen auszustatten;
  • fordert die Aufstellung nationaler integrierter Aktionspläne zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung;
  • hält die Richtlinie 2000/43/EG für das Fundament, auf dem ein umfassendes Antidiskriminierungsrahmenwerk für Maßnahmen in Verbindung mit dem Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft aufgebaut werden kann;
  • fordert, dass künftig in jeder neuen Rechtsvorschrift gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags die Verpflichtung verankert wird, NRO, auf Gleichstellungsfragen spezialisierte unabhängige Gremien und repräsentative nationale Organisationen bezüglich Entwurf, Umsetzung und Überwachung der Anwendung dieser Rechtsvorschrift zu konsultieren und zu beteiligen.

Weiterer Zeitablauf:

25. Juni 2008 Kommission präsentiert voraussichtlich neuen Richtlinienvorschlag

Bewertung:

Der ZGV bedauert, dass das Europäische Parlament sich heute für den Vorschlag einer horizontalen Rahmenrichtlinie ausgesprochen hat. Der ZGV hatte sich im Vorfeld der Abstimmung gegen eine Rahmenrichtlinie ausgesprochen und das gegenüber dem Europäischen Parlament bekräftigt.

Dennoch sollte die Europäische Kommission den knappen Wahlausgang nicht als Zeichen missverstehen, in diesem Bereich zusätzliche Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten. Im Vordergrund steht jetzt vielmehr die Umsetzung der bereits verabschiedeten EU-Richtlinien durch die Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission sollte sich darauf konzentrieren, die korrekte Implementierung zu überprüfen.

Bite lesen Sie dazu auch einen Bericht der FAZ vom 20. Mai 2008 gt;gt;Antidiskriminierung-FAZ1.pdf

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