Antidiskriminierung: Europa darf keine neue zusätzliche Bürokratie für Unternehmen schaffen

ZGV-Präsident Hollmannnimmt im Vorfeld der Abstimmung des Plenums des Europäischen Parlaments am 21. Mai 2008 zu der Vorlage vonBerichterstatterin Liz Lynne "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU" Stellung

Brüssel, 15.05.2008."Europa darf keine neuen zusätzlichen Verwaltungslasten für die Unternehmen schaffen. Bereits für die Umsetzung der bestehenden Richtlinien haben unsere Unternehmen in Deutschland 1,73 Milliarden Euro ausgegeben, um Mitarbeiter zu schulen und eine Neuausrichtung ihrer Unternehmensstruktur vorzunehmen. Weiterer Regulierungsbedarf ist völlig fehl am Platz und kontraproduktiv", so Hollmann wörtlich. Des Weiteren forderte erdas Parlament auf, das weitere Vorgehen zu überdenken.

Hintergrund:

Der im April 2008 im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmte Bericht enthält nach Ansicht des ZGV u.a. folgende kritische Punkte:

  • Auf der Grundlage der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG sollen Mindestanforderungen festgelegt und ein Fundament gebildet werden, auf dem eine umfassendere gemeinschaftliche Antidiskriminierungspolitik aufgebaut werden soll.
  • Die Europäische Kommission soll Auslegungsleitlinien für die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG vorlegen.
  • Es sollen nationale integrierte Aktionspläne zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung vorgelegt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Dr. Günther Schulte und Christian Haeser, ZGV-Büro Brüssel, 0032 2 286 8054 / 8057

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