Arbeitsgericht verbietet Regeln gegen Liebesbeziehungen bei Wal-Mart

Amerikanische Unternehmensstruktur trifft auf deutsche Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodex für Mitarbeiter in Deutschland untersagt.

Amerikanische Unternehmensstruktur trifft auf deutsche Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodex für Mitarbeiter in Deutschland untersagt. Das Gericht bestätigte, dass es einem Antrag des Gesamtbetriebsrates auf einstweilige Verfügung stattgegeben hat. Regelungen zum Liebesleben der Mitarbeiter oder eine Telefon-Hotline, über die die Mitarbeiter die Unternehmensleitung auf Verstöße gegen den Kodex aufmerksam machen sollten, widersprächen deutschem Arbeitsrecht. Wal-Mart muss die strittigen Passagen nun aus dem Kodex entfernen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld.

Den Verhaltenskodex, den Wal-Mart weltweit anwende, nannte das Unternehmen eine „zusätzliche freiwillige Orientierung“, die nicht über deutsche Arbeitsgesetze gestellt sei. Ende Februar sei das Dokument in Deutschland eingeführt und den Mitarbeitern „zur Kenntnis“ gegeben worden.

Die Angestellten mussten nach Angaben der Sprecherin nicht bestätigen, den Kodex erhalten, verstanden oder gar verinnerlicht zu haben.

Nach dem Kodex dürfen Vorgesetzte keine Liebesbeziehung zu Mitarbeitern haben, die direkt von ihnen abhängig seien. Ließe sich das Verbot nicht einhalten, sei um Versetzung zu bitten. Offen blieb, was passiert, wenn die Betroffenen nicht um Trennung ihrer Arbeitsbereiche bitten. Eine Versetzung wäre nach deutschem Recht unter Umständen mit einer Änderungskündigung verbunden — und die gilt als mitbestimmungspflichtig.

Trotz der für deutsche Verhältnisse weit reichenden Eingriffe in die Privatsphäre wollte das Gericht nicht die gesamten Richtlinien verbieten. Der Kodex enthalte auch unverbindliche Programmsätze, die so pauschal gefasst seien, dass sich daraus keine Pflichten für die Beschäftigten ableiten ließen, bestätigte es.

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