Arbeitsteilzeit: Mindestnettobetrags-Verordnung

Die seit dem 1. Januar 2005 festgelegten Mindestnettobeträge gelten im Jahr 2006 fort.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bestätigt, dass die Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (Mindestnettobetrags-Verordnung) mit der darauf beruhenden Mindestnettobetragstabelle nicht zum 1. Januar 2006 überarbeitet wird. Die seit dem 1. Januar 2005 festgelegten Mindestnettobeträge gelten danach im Jahr 2006 fort.

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