Bericht der Kommission „Soziale Sicherheit“ der CDU-Kommission zur Reform der Sozialen Sicherungssysteme

Vorstellung der am 30.9.2003 von der sog. Herzog-Kommission erarbeiteten Reformvorschläge

Die vom CDU-Vorstand eingesetzte Kommission „Soziale Sicherheit“ hat am 30.09.2003 unter dem Vorsitz von Alt-Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog ihren Bericht zur Reform der sozialen Sicherungssysteme vorgelegt. Die Reformvorschläge erstrecken sich auf die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie auf die Systeme der Alterssicherung.

Zu begrüßen sind die Vorschläge, die die Sozialversicherungssysteme besser auf die großen demografischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte ausrichten sollen. Dies gilt insbesondere für den vorgeschlagenen Ausbau der Kapitaldeckung in der Kranken- und Pflegeversicherung. So richtig dieses Ziel ist, umso wichtiger ist es aber, Mehrbelastungen, die mit dem Übergang auf Kapitaldeckung verbunden sind, an anderer Stelle auszugleichen. Deshalb ist es bedauerlich, dass die Kommission mögliche und notwendige Entlastungspotenziale nicht ausgeschöpft hat. Sie schlägt mit dem Ausbau von Kindererziehungszeiten und einer Dynamisierung der Pflegeleistungen teilweise sogar noch Leistungsausweitungen vor.

In der Pflegeversicherung wird das richtige Ziel einer Überführung in ein langfristig kapitalgedecktes System durch eine nicht akzeptable, beinahe Verdoppelung des Beitragsatzes erkauft. Dadurch kommt es zu einer deutlichen Höherbelastung der Betriebe.

Zu begrüßen ist, dass die Kommission sich konsequent gegen alle Überlegungen ausgesprochen hat, die auf eine Ausweitung der versicherten Personenkreise in der Kranken- und Rentenversicherung hinauslaufen. Eine wie auch immer geartete Bürgerversicherung ist der eindeutig falsche Weg, vor allem weil sie die Menschen in die demografieanfälligen, umlagefinanzierten Systeme zwingen würde. Richtig ist, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig auf eine lohnunabhängige Prämie mit sozialem Ausgleich umzustellen. Dadurch wird eine Abkoppelung der Finanzierung der Krankenversicherung vom Arbeitsverhältnis erreicht und die Last der Personalzusatzkosten, zumindest langfristig deutlich, gesenkt.

Die vorgeschlagene alleinige Finanzierung des Krankengeldes durch den Arbeitgeber ist abzulehnen. Der Arbeitgeber trägt heute schon die Kosten der um ein Mehrfaches teureren Entgeltfortzahlung. Deshalb wäre die alleinige Finanzierung des Krankengeldes durch den Versicherten sachgerecht. Eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zu begrüßen.

Zuzustimmen ist den Vorschlägen der Herzog-Kommission, in der gesetzlichen Rentenversicherung einen erweiterten Demografiefaktor einzuführen und die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr anzuheben. Beide Vorschläge sind unverzichtbar zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der Rentenversicherung. Abzulehnen sind die Pläne für eine Basisrente, weil damit der Zusammenhang von Beitragszahlung und Rentenleistung aufgelöst wird.

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