Betriebliche Altersvorsorge im Aufschwung

Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Rahmen der „Rentenreform 2001“ haben sich die Bedingungen für die zweite Säule der Alterssicherung erheblich geändert.

Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Rahmen der „Rentenreform 2001“ haben sich die Bedingungen für die zweite Säule der Alterssicherung erheblich geändert. Das betrifft vor allem

  • die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen,
  • die Einführung von Pensionsfonds als weiteren Durchführungsweg,
  • die Einräumung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung sowie
  • die Neuregelung der steuer- und beitragsrechtlichen Förderungsmöglichkeiten.

Verbreitungsgrad

Ende März 2003 verfügten in Deutschland 15,271 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer über Anwartschaften auf eine zusätzliche Altersversorgung. Hiervon entfielen 10,338 Mio. auf die privaten Unternehmen und 4,933 Mio. auf den öffentlichen Dienst. Verglichen mit Ende Dezember 2001 bedeutet das eine Zunahme um zehn Prozent bzw. einen Rückgang um ein Prozent. In der summe ergibt das ein Plus von sechs Prozent. Bezogen auf die Privatwirtschaft entfielen von der Gesamtheit 9,252 Mio. auf West- und 1,086 Mio. auf Ostdeutschland.

Dabei hat sich im Beobachtungszeitraum der Anteil der Beschäftigten mit Anwartschaften auf eine BAV in den alten bzw. neuen Bundesländern um 8 und 41 Prozent in den alten Bundesländern und 44 zu 39 Prozent in Gesamtdeutschland — nach wie vor höher. Mit einer Relation von 25 zu 29 Prozent bilden die neuen Bundesländer hier ein Ausnahme.

Zum Stichtag 31. März 2003 gab es in der deutschen Privatwirtschaft insgesamt 648 000 Betriebsstätten mit einem Zusatzversorgungssystem. Das waren 35 Prozent aller Betriebsstätten. Für Westdeutschland wurde ein Anteilswert von 36 Prozent ermittelt gegenüber 30 Prozent in Ostdeutschland. Vergleich mit dem 31. Dezember 2001 bedeutet dass eine Zunahme um 21 Prozent. In den alten bzw. neuen Bundesländern lag des Plus bei 19 und 30 Prozent.

Dabei nimmt der Anteil der Betriebsstätten mit BAV mit der Betriebsgröße bzw. der Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer kontinuierlich zu. Das gilt sowohl für die Bundesebene als auch für West- und Ostdeutschland getrennt.

Durchführungswege

Die Bedeutung der verschiedenen Durchführungswege der BAV unterscheidet sich je nach der Betrachtungsweise erheblich. Auf Betriebsebene dominiert — bezogen auf Gesamtdeutschland — mit 65 Prozent die Direktversicherung, gefolgt von den Pensionskassen/Pensionsfonds und der Direktzusage mit 17 bzw. 11 Prozent. Auf die Unterstützungskasse entfiel ein Anteilswert von 7 Prozent. Für die neuen und alten Bundesländer wurden nahezu identische Gewichtsverteilungen ermittelt.

Auf Arbeitnehmerebene verfügten 46 Prozent über eine Direktzusage und 25 Prozent über eine Direktversicherung. In Pensionskassen/Pensionsfonds waren 19 Prozent einbezogen und in Unterstützungskassen 11 Prozent. In Westdeutschland sind die Gewichtsanteile wiederum nahezu identisch, während in Ostdeutschland mit 43 Prozent die Direktversicherung eindeutig im Vordergrund steht. Im Vergleich zu Ende Dezember 2001 haben auf Bundesebne vor allem die Pensionskassen/Pensionsfonds an Bedeutung gewonnen, d. h. 17 statt 8 Prozent bei den Betriebsstätten und 19 statt 11 Prozent bei den Arbeitnehmern. Stark verloren, von 14 auf 11 Prozent bei den Betriebsstätten und 55 auf 46 Prozent bei den Arbeitnehmern, haben demgegenüber die Direktzusagen.

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