Bilanzrecht - Bewährtes nicht leichtfertig preisgeben

ZGV und DGRV plädieren für angemessene Modernisierung des Bilanzrechts.Staatssekretär Hartmut Schauerte MdB unterstütztAblehnung der IFRS für KMU

Berlin, 5. Mai 2008: Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von DGRV und ZGV erklärte Staatssekretär Hartmut Schauerte, BMWi, für die Bundesregierung die ablehnende Haltung gegenüber den IFRS für KMU. Er bekräftigte die Darlegungen von WP Gero Hagemeister — Vorstand des DGRV -, der unter Verweis auf eine Probeumstellung der Bilanz einer Genossenschaft von HGB auf IFRS verdeutlichte, welche Mehrbelastungen auf den Mittelstand durch IFRS zukommen. Der laufende Aufwand für die Erstellung der Jahresbilanz werde sich verdoppeln. Die Buchführungssysteme, einschließlich der IT müßten neu gestaltet werden, für Steuer und Ausschüttungen müßten separate Abschlüsse erstellt werden.

Die Komplexität und der Umfang des Abschlusses würden nicht nur die Ersteller, sondern vor allem die Adressaten stark überfordern. Das eingezahlte Eigenkapital von Genossenschaften und Personengesellschaften werde als Finanzschuld und nicht mehr als Eigenkapital bilanziert. Das Fair-Value-Prinzip führe zur Abkehr der vorsichtigen Bewertung des Vermögens hin zu einem aktuellen Marktwert. Unrealisierte Gewinne und strategische Reserven müßten aufgedeckt werden.

Staatssekretär Schauerte stellte die Verbindung zu den Bestrebungen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung her. Dieses Mehr an Bürokratie durch IFRS motiviere die Bundesregierung, eine „Übernahme“ von IFRS für KMU in geltendes Recht in Brüssel zu verhindern. Die Bundesregierung gehe vielmehr den Weg durch eine angemessene Novellierung im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, die Freiheit des Mittelstandes nach HGB zur Bilanzierung aufrechtzuerhalten, gleichwohl aber moderate Änderungen im Sinne von Verbesserungen einzuführen. Auch die Subprime-Krise habe belegt, dass die Bilanzierung nach Fair-Value-Prinzip nicht das Maß aller Dinge sei.

Für den ZGV erläuterte Vizepräsident Lutz Henning, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der BÄKO-Zentrale-Nord e.G., die Sorgen des Mittelstandes. Dieser brauche Sicherheit für sein tägliches Handeln und keine Bürokratie. Eckpunkte der Bilanzierungsregeln müssen auch weiterhin das HGB sein mit seiner Maßgeblichkeit für Steuer und Ausschüttung. Durch IFRS würde nicht nur die demokratischen Spielregeln außer Kraft gesetzt, auch gäbe es keinen Bedarf nach an globalen Maßstäben ausgerichteten Informationsbedürftigkeiten. Sehr eindrucksvoll schilderte Henning die Rolle des Mittelstandes im Rahmen der deutschen und europäischen Wirtschaft. So gesehen stelle IFRS für KMU eine Attacke auf die kleinen und mittleren Unternehmen dar. Ausführlich ging er auf die Problematik des IAS 32 ein und schilderte eindrucksvoll, welche Auswirkungen die Beibehaltung dieses Standards für Genossenschaften und Personengesellschaften hat. Solange IAS 32 nicht im Sinne der Genossenschaften und der Personengesellschaften im Rahmen der langfristig geplanten Überprüfung modifiziert werde und Mitglieder- zu Gläubigerversammlungen werden, könne der ZGV im Interesse des Mittelstandes IFRS für KMU nur ablehnen. Staatssekretär Schauerte bekräftigte diese Aussage und sagte seine Unterstützung in Brüssel und London zu.

Weitere Informationen zum BilmoG, zu IFRS und IAS 32 erhalten Sie hier gt;gt;

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