Brüssel schafft die Europa-GmbH

Die EU-Kommission veröffentlicht Verordnungsvorschlag zur Europäischen Privatgesellschaft

Die EU-Kommission hat am 25. Juni 2008 im Rahmen des sog. Small Business Acts den lange angekündigten Vorschlag über eine Verordnung über ein Instrument für eine Europäische Privatgesellschaft veröffentlicht.

Hauptinhalte der Europäischen Privatgesellschaft (EPG):

  • Die Europäische Privatgesellschaft soll den gesellschaftsrechtlichen Bedürfnissen von KMU entsprechen, ist aber auch offen für größere Betriebe.
  • Unternehmer (Einzelpersonen, Firmen, ein oder mehrere Gründer) in der gesamten EU können mit Hilfe des Status der EPG eine Gesellschaft nach den gleichen Regeln errichten unabhängig vom Sitz.
  • Bei der EPG handelt es sich um eine Privatgesellschaft. Die Anteile werden weder öffentlich angeboten noch gehandelt werden können.
  • Auf das Erfordernis der grenzüberschreitenden Anforderung bereits in der Startphase wurde verzichtet.
  • Die Anforderungen an eine Satzung werden in Anhang I der Verordnung aufgeführt. Der Vorschlag enthält keine Standardbestimmungen.
  • Das nationale Recht regelt alle Fragen, die nicht von der Verordnung oder dem Inhalt der Satzung laut Anhang I abgedeckt werden wie Arbeitsrecht, Steuern, Rechnungslegung oder Insolvenz
  • Die EPG kann ex nihilo oder auch durch Umwandlung, Verschmelzung oder auch Spaltung bestehender Gesellschaften gegründet werden.
  • Die Mindestkapitalanforderungen legt die Verordnung auf 1 Euro fest. Damit weicht die EU-Kommission von der üblichen Annahme ab, die Anforderung eines hohen gesetzlichen Mindestkapitals sei ein Mittel des Gläubigerschutzes. Auch gibt es keine verpflichtende Anforderung für einen Solvenztest.

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