CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt Stellung zu Unternehmenssteuerreform

ZGV-Präsident Wilfried Hollmann erhielt vom finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, ein Schreiben zu den jüngsten Entscheidungen bei der Unternehmensteuerreform. Bilanz Hollmann: „Die Richtung stimmt, aber der Schritt ist viel zu klein!“

Berlin, 13.11.2007: Die jüngste Intervention von ZGV-Präsident Wilfried Hollmann in SachenUnternehmensteuerreform hat - wenn auch nach Verständnis des ZGV bei weitem zu geringe - Reaktionen in der Politik ausgelöst. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, bedankt sich nun schriftlich für das Schreiben des ZGV-Präsidenten zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. In der Koalition sei es nicht gelungen, durch eine Neuregelung der Gewerbesteuer eine durchgreifende Reform der Kommunalfinanzen zu realisieren. Das Projekt werde die Union aber nicht aus den Augen verlieren. Mit den Sozialdemokraten sei eine derart durchgreifende Reform im Rahmen der Unternehmensteuerreform „allerdings nicht vereinbar“.

Weiter führt Bernhardt aus, dass es der Union im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 gelungen sei, die Sozialdemokraten davon zu überzeugen, bei der zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Unternehmensteuerreform nachzubessern. Bei der vorgesehenen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von 25% aller Zinsen und Finanzierungsanteile sollen die pauschalierten Finanzierungsanteile bei Immobilienmieten von 75% um 10%-Punkte auf 65% abgesenkt werden, das entspreche einer Absenkung um 13,33%. Künftig würden also nur 65% der Immobilienmieten in die 25%ige Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer einbezogen - im Ergebnis bedeute dies, dass nur 16,25% der Mietzahlungen und nicht mehr 18,7% der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hinzugerechnet werde. Bernhardt räumt ein, dass dies noch nicht der große Durchbruch für die betroffenen Unternehmen sei, sieht dies jedoch als einen Schritt in die richtige Richtung an. Im Übrigen verweist er auf den Freibetrag von 100 T€ bei der Summe bei der maßgeblichen Entgelte, die viele kleine und mittlere Unternehmen von vornherein von zusätzlichen Gewerbesteuern verschonten. Darüber hinaus könnten Einzelunternehmer und Personengesellschaften die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen.

Der ZGV wird sich auch in Zukunft vehement gegen Substanzbesteuerung mittelständischer Unternehmen zur Wehr setzen. „Wer mit einer solchen systemfremden Besteuerung den Tugendpfad der ertragsabhängigen Bemessung der Fiskalfinanzierung verlasse, drohe die marktwirtschaftlichen Prinzipien in diesem Lande außer Kraft zu setzen“, so Hollmanns Bewertung dieses Vorganges.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel