Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Durchführungsanweisungen zum Arbeitslosengeld aktualisiert.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Durchführungsanweisungen zum Arbeitslosengeld aktualisiert. Eine wesentliche Änderung aus Arbeitgebersicht ist die Klarstellung zur Sperrzeit (§ 144 SGB III), wonach bei einer Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz eine pauschale Verneinung einer Beteiligung des Arbeitnehmers an der Beschäftigungsbeendigung (mit der Folge, dass keine Sperrzeit eintritt) nur möglich ist, wenn die Abfindung der gesetzlich vorgegebenen Höhe von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr entspricht. Mit dieser Änderung wird die Abfindungsoption nach § 1a KSchG bedauerlichweiese in allen Fällen für den Arbeitgeber unattraktiv, in denen schon aus wirtschaftlichen Gründen die vorgeschriebene Höhe nicht angeboten werden kann.

Die Durchführungsanweisungen können auf CD-Rom bei der BA gegen eine Schutzgebühr von 20 Euro bestellt werden:per E-Mail: service-haus.veroeffentlichungen@arbeitsagentur.de, per Fax: 0911/179-11 47, postalisch: Geschäftsstelle für Veröffentlichungen der BA, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

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