Erbschaftssteuer: Bundesländer stellen Reform in Frage

Im Bundesrat fordern mehrere von der Union geführten Bundesländer, die Klauseln für die vorgesehene Begünstigung von Firmenerben zu entschärfen.

Der ZGV begrüßt den Bundesratsantrag einiger unionsgeführter Bundesländer, die Klauseln für die vorgesehene Begünstigung von Firmenerben, insbesondere hinsichtlich der Behaltefrist zu entschärfen. Damit könnten die strengen Vorgaben des aktuellen Gesetzentwurfes zumindest teilweise zugunsten von kleineren und mittelständischen Betrieben entschärft werden.

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur geplanten Erbschaftssteuerreform soll Betriebserben die Steuer auf 85 Prozent des Firmenvermögens erlassen werden, wenn sie Arbeitsplätze zehn Jahre lang im Wesentlichen erhalten und den Betrieb 15 Jahre lang fortführen.

Der Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Niedersachsen sieht dagegen vor, diesen Zeitraum massiv zu verkürzen. Zehn Jahre seien die äußerste Grenze dessen, was man einem sich am Markt behauptenden Unternehmen als Restriktion für die Steuervergünstigung aufbürden könne, heißt es in dem Antrag.

Weiterhin kritisieren die Länder, dass der Verschonungsabschlag nach dem derzeitigen Gesetzentwurf vollständig entfallen soll, selbst wenn die Behaltefrist von 15 Jahren nur knapp unterschritten wird. Eine bessere Möglichkeit wäre, die Steuerschuld zeitanteilig zu erlassen.

Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg fordern zudem, bei Kleinbetrieben mit einem Vermögen von bis zu 150 000€ auf eine Einhaltung der Verschonungskriterien Lohnsumme und Behaltefrist vollkommen zu verzichten.

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