Erbschaftssteuerreform: Koalition kündigt Änderungen an

Die Koalitionsfraktionen werden die Reform der Erbschaftssteuer im parlamentarischen Verfahren in einigen Kernpunkten entschärfen. Die angekündigten Veränderungen sind aus ZGV-Sicht jedoch nicht ausreichend.

Berlin, 07.03.2008:Die Koalitionsfraktionen werden die Reform der Erbschaftssteuer im parlamentarischen Verfahren in einigen Kernpunkten entschärfen. Der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt kündigtebereits vor der Expertenanhörung zur Erbschaftssteuerreform im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Nachbesserungen am Gesetzentwurf in fünf Punkten an:

  • Die Behaltefrist, inner halb derer weder eine Entnahme wesentlicher Mittel aus einem Unternehmen noch ein Unternehmensverkauf stattfinden darf, soll von 15 Jahren auf 10 Jahre verkürzt werden.
  • Von der bisherigen "Fallbeil-Regelung", nach der bei Entnahme oder Verkauf auch kurz vor Ablauf der Behaltefrist der komplette Unternehmenswert versteuert werden müsste, soll zu einer Abschmelzregelung übergegangen werden.
  • Die Lohnsummenklausel soll handhabbar gemacht werden; z.B. durch die Herausnahme des Unternehmerlohnes aus der Berechnungsgrundlage.
  • Das Problem einer möglichen Doppelbelastung in Einkommens- und Erbschaftssteuer soll entweder in diesem Gesetzgebungsverfahren oder spätestens im nächsten Jahressteuergesetz gelöst werden - voraussichtlich im Einkommenssteuergesetz.
  • Die Steuersätze und Schwellenwerte in Steuerklasse II sollen großzügiger werden.

Bernhardt kündigte weiter an, dass das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet werden, aber nicht sofort in Kraft treten soll. Damit wolle man den Betroffenen die notwendige Zeit geben, sich auf das neue Recht einzustellen.

In der Expertenanhörung wurde deutlich, dass diese Korrekturen aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft nicht ausreichen können, daBürokratieaufwand und Unsicherheiten bleiben. Gerade die Globalisierung der Märkte und die rapiden technologischen Wandlungen von Unternehmensprozessen seien Veränderungstreiber für die Relation der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Eine Vorhersehbarkeit der Entwicklungen eines Unternehmens über einen Zeitraum von 3 - 5 Jahren hinaus sei daher in der Regel nicht möglich. Für viele Übernehmer von mittelständischen Unternehmen blieben die gesetzlich vorgesehenen Auflagen daher unkalkulierbare Risiken. Positiv zu beurteilen seien lediglich die großzügigeren Freibeträge in allen Steuerklassen.

Zahlreiche Experten schlugen ein grundlegend anderes Modell der Erbschaftsteuer vor, in dem bei niedrigeren Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen (z.B. 5%) jegliche Verschonungsregeln entfallen könnten. Ein solches Modell hatte die Koalition vor wenigen Monaten verworfen.

Konkreter Änderungsbedarf wurde zudem bei den neuen Bewertungsvorschriftenausgemacht. Die drei Bewertungsverfahren "Verkauf", "außersteuerliche anerkanntes Bewertungsverfahren" und "vereinfachtes Ertragswertverfahren" müssten gleichwertig anwendbar sein.Unternehmen verschiedener Branchendürften dabei nicht mit einemeinheitlichen Kapitalisierungsfaktor bewertet werden. Auch müssten gesellschaftsrechtliche Verfügungsbeschränkungen bei der Bewertung von Gesellschaftsanteilen Berücksichtigung finden.

Die Politiker der Koalitionsfraktionen zeigten sich diesen Punkten gegenüber aufgeschlossen. Der SPD-PolitikerFlorian Pronold zeigte sich gesprächsbereit. Allerdings kündigte er an, dass es keine Änderungen am Gesetzentwurf ohne Gegenleistung geben werde.

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