Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in politischer Debatte

Die ZGV-Forderung nach der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Produktgruppen findet Gehör in der Politik.

Die ZGV-Forderung nach der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Produktgruppen findet Gehör in der Politik.

In der am 11.3.2008 verabschiedeten „Hamburger Erklärung“ des CDU-Präsidiums fordert dieses, dass „auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit" geprüft werden solle, wo in Zukunft grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz angewendet werden könne. Ziel sei es, "typische Kleinkind- und Kinderprodukte des täglichen Bedarfs darunter zu fassen.“ Dabei seien natürlich die europäischen Vorgaben strikt einzuhalten.

ZGV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann zeigt sich erfreut über diese Verlautbarung: „Wir fordern seit längerem, dass im europarechtlich zulässigen Rahmen dieses einfache Mittel zur Förderung der Familien ergriffen wird. Angesichts des intensiven Wettbewerbs werden die Händler nicht umhinkommen, diesen Preisvorteil an die Familien weiterzugeben.“

Auch die ZGV-Forderung nach der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7% auf Arzneimittel scheint in der Politik auf Gehör zu stoßen. Anlässlich einer Debatte im Bundestag zu diesem Thema, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, dass die ganze Liste der Produkte und Dienstleistungen, die nur einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% unterliegen, überprüfungswürdig sei. Dabei spreche sehr viel für eine Privilegierung des gesamten medizinischen Bereichs.

Veltmann weiter: „Deutschland kann es sich nicht leisten, durch unnötig hohe Kosten für Arzneimittel die Krankenkassen und damit die Lohnnebenkosten über Gebühr zu belasten. Auch im europäischen Vergleich nimmt Deutschland mit der vollen Besteuerung von Arzneimitteln eine Außenseiterrolle wahr. Hier müssen wir dringend umdenken.“

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