EU-Kommission bereitet Bericht über die Wirkungsweise des seit 2004 geltenden europäischen Kartellverfahrensrechts vor

ZGV bringt Position der Verbundgruppen in Gesamtstrategie ein

Durch die Verordnung 1/2003 wurde ab Mai 2004 nicht nur das Kartellverfahrensrecht geändert, sondern, was wesentlich bedeutsamer für die Unternehmen war, der Vorrang des europäischen Kartellrechts festgelegt. Die Kommission verzichtete auf ihr Freistellungsmonopol. Art. 81 Abs. 3 EGV wurde zur Legalausnahme für Kartelle.
Kartelle, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind freigestellt, ohne dass es einer Kommissionsentscheidung bedarf. Die Wirtschaftsverbände hatten insbesondere die damit verbundene Rechtsunsicherheit für die Unternehmen beklagt. Der ZGV begrüßte demgegenüber den weiteren, d.h. liberaleren kartellrechtlichen Rahmen, der sich für die Verbundgruppen öffnet. Die Kommission hat nunmehr eine Konsultation eröffnet und den „Stakeholdern“ Fragen zur Legalausnahme, zum Verhältnis von EU und nationalem Wettbewerbsrecht bis hin zur Zusammenarbeit im European Competition Network vorgelegt.

Der ZGV begrüßt diese Maßnahme und wird im Rahmen der Gesamtstrategie die Position der Verbundgruppen einbringen.

Den Text der Konsultation finden Sie unter http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/consultations/consultation_1_2003.pdf

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