EU Kommission startet Konsultation über Sammelklagen von Verbrauchern

Ein Teil der Verbraucherpolitikstrategie 2007/2013 der Kommission ist die Suche nach einem effektiven Mechanismus für das kollektive Einklagen von Ersatzansprüchen der Verbraucher. Dazu hat die Kommission jetzt eine Konsultation eingeleitet, dieser sind Eckpunkte vorangestellt, die für eine effektive und effiziente kollektive Rechtsverfolgung durch Verbraucher für notwendig und sinnvoll erachtet werden.

Der ZGV hatte sich bereits in die Parlamentsdiskussion zu diesem Themen eingeschaltet. Es ist fraglich, ob in Europa überhaupt die Notwendigkeit für eine Sammelklage gegeben ist. Die Verbraucher sind in der Lage, auch geringe Schadensersatzansprüche einzuklagen, die Erfahrungen bei den Preiserhöhungen der Energielieferanten gezeigt haben, wie Verbraucher effektiv mit Hilfe des Internets Netzwerke bilden und sich zu Klagegemeinschaften formieren können. In jedem Fall gilt es, „amerikanische Verhältnisse“ zu vermeiden. Die Einführung einer Sammelklage für Verbraucher in Europa darf nicht dazu führen, das Anwälte unbegründete Ansprüche aufgrund des erleichterten Verfahrens und möglicherweise durch Erfolgshonorare unterstützt durchführen, ohne dass die Verbraucher in deren Namen die Klage erhoben wird, die Anwälte mandatiert haben.
Die bisher vom ZGV erhobenen Einwände stehen einer an sich wünschenswerten Verfahrensvereinfachung zur Durchsetzung einer Vielzahl von gleichartigen Ansprüchen von Verbrauchern, von denen jeder einzelne jedoch nur geringfügig geschädigt ist, nicht entgegen. Als Beispiel für derartige Sammelklagen kann das Instrument der Musterklage, wie es im KapMuG festgelegt ist, dienen.

Der ZGV wird in seiner Stellungnahme seinerseits die Eckpunkte eines akzeptablen Verfahrens aufzeigen.

Die Konsultation kann unter abgerufen werden.

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