EU-Kommission veranstaltet Stakeholder Workshops zum Thema Verbraucher-Sammelklagen

ZGV vertritt Interessen der mittelständischen Kooperationen

Brüssel, 30.05.2008. Gestern fand der zweite Workshop der EU-Kommission zum Thema „Sammelklagen der Verbraucher“ statt. Eingeladen waren Repräsentanten europäischer Industrie- und Wirtschaftsverbände, darunter der ZGV. Vorausgegangen war bereits der Workshop für Vertreter von Verbraucherverbänden. Nächste Woche folgt sodann der dritte und letzte Workshop für Rechtsexperten und Wissenschaftler.

Seit gut einem Jahr beschäftigt sich die EU-Kommission mit der Frage, ob und wenn ja welche Maßnahmen in Sachen Verbraucher-Sammelklagen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen, aber auch gegen die Kartellvorschriften der EU, erforderlich sind, um zufriedenstellenden Rechtsschutz zu erhalten. Nach Brüsseler Lesart können Verbraucher erst dann vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt ziehen, wenn sie auf solide, wirksame Systeme zur Regelung von Rechtsproblemen zurückgreifen können, sollte es zu Komplikationen im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen kommen. Dies gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Nach verschiedenen Initiativdiskussionen und Vorbereitungsarbeiten gab die Kommission bereits im letzten Jahr zwei Studien in Auftrag und führte eine Konsultation durch. Die Ergebnisse wurden nun im Rahmen des Workshops vorgestellt und eingehend diskutiert.

Während sich die Verbraucherverbände im Rahmen der Konsultation – wenig überraschend – überaus positiv und zustimmend zu dem Vorschlag geäußert hatten, ein kollektives Schadensersatzsystem einzuführen und sogar für das sog. „opt-out“ Verfahren votieren (hier werden grundsätzlich alle Betroffenen auch ohne ihr Wissen in das Klageverfahren einbezogen, nur durch ausdrückliche Willenserklärung kann sich ein Betroffener davon lösen), mehrt sich im Kreise der Wirtschaft der Widerstand. Wie auch vom ZGV proklamiert, besteht für die Einführung einer europäischen Verbrauchersammelklage nach hiesiger Auffassung keine Notwendigkeit. In Deutschland bestehen ausreichende Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung – auch bei typischen Verbrauchergeschäften (z.B. das KapMuG im Bereich des Kapitalanlageschutzes). Eventuelle Gesetzeslücken können auf der Ebene der Mitgliedsstaaten geschlossen werden. Wenn überhaupt, sollte ein derartiges Sammelklagen-System als letzte Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung fungieren und insbesondere auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt bleiben. Auch muss sichergestellt sein, dass ein Richter oder ähnlicher Verfahrensleiter über die Zulässigkeit entscheidet.

Auch die beiden vorgestellten Studien vermochten aus Sicht des ZGV kein anderes Ergebnis darzustellen. Zwar gibt es derzeit 13 Mitgliedsstaaten, die keine entsprechenden Mechanismen installiert haben; dies kann aber kein Grund sein, eine europäische Sammelklage einzuführen.

Die Arbeiten der Kommission münden in eine ausführliche Mitteilung an das Parlament. Diese wird im Dezember dieses Jahres erwartet. In der Mitteilung soll ein konkreter Vorschlag zum weiteren Vorgehen in Sachen Verbraucher-Sammelklagen unterbreitet werden. Wie nun von der Kommission erläutert, wird sich die Mitteilung auch dazu erklären, inwieweit eine gemeinsame Strategie bzw. ein gemeinsames Vorgehen mit der Generaldirektion Wettbewerb – dort wurde gerade das Weißbuch über Schadensersatzklagen wegen Kartellverstößen vorgelegt – vorgesehen ist.

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