EU-Kommission will Rechte der Verbraucher stärken

ZGVwarnt vorNachteilen für mittelständische Händler

Verbraucherkommissarin Kuneva legte den Kommissionsvorschlag einer Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vor, indem sie ihr bereits Mitte des Jahres verkündetes Ziel weiterverfolgt, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch Förderung der Bereitschaft der Unternehmen, im grenzüberschreitenden Handel tätig zu werden, zu verbessern.
Frau Kuneva begründete ihren Richtlinienentwurf mit der Aussage, dass angesichts strapazierter Haushaltskassen es für den Verbraucher immer wichtiger werde, Preise zu vergleichen und dort einzukaufen, wo das Preis-/Leistungsverhältnis am günstigsten sei. Durch die Richtlinie sollen alle wesentlichen Aspekte des Verbrauchervertragsrechts in Europa vereinheitlicht werden.

Es grenzt an einen Paradigmenwechsel, dass mit diesem Vorschlag das bisher praktizierte Mindestharmonisierungskonzept aufgegeben wird und nunmehr das Verbrauchervertragsrecht in Europa vollharmonisiert werden soll. Das heißt, die Mitgliedstaaten dürfen keine Rechtsvorschriften beibehalten oder einführen, die von denen der Richtlinie abweichen. Hinzu kommt, dass die Mitgliedstaaten auch für nicht grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Händlern und Verbrauchern keine anderen Regelungen treffen können.
Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere den Handel im Internet anzukurbeln und mehr Anbieter europaweit zu motivieren, grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen.
Die Richtlinie enthält Regelungen zur vorvertraglichen Information, zu den Konditionen der Lieferung, des Risikoübergangs, der Gewährleistung sowie zu Widerrufsmodalitäten, insbesondere der Widerrufsfristen bis hin zu einem Standardwiderrufsformular. Auch die missbräuchlichen Vertragsklauseln - schwarze und graue Liste - werden im Zusammenhang mit der Zusammenführung mehrerer Richtlinien wiederholt.

Der ZGV sieht zwar grundsätzlich eine zu begrüßende Vereinfachung darin, dass Verbraucherverträge in Europa künftig in den wesentlichen rechtlichen Eckpunkten einheitlich sind. Damit ist eine Wettbewerbsverzerrung im grenzüberschreitenden Warenverkehr nicht mehr möglich. Zu bezweifeln ist aber, ob kleine und mittlere Unternehmen zusätzliche Marktchancen hierdurch erhalten, wie die Kommission - ohne Begründung - behauptet. Aus Sicht des ZGV werden die Verbundgruppen des mittelständischen Handels nach wie vor Schwierigkeiten haben, für die angeschlossenen Unternehmen im Wettbewerb mit den Großbetriebsformen des Handels vor allem - im Internetgeschäft - Boden zu gewinnen. Wie Frau Kuneva andeutet, werde durch einheitliche Vertragskonditionen das Preis-/Leistungsverhältnis in Europa transparent. Verbundgruppen insbesondere die Gruppen, die unter einer gemeinsamen Marke auftreten, stehen aber nach wie vor der Schwierigkeit, einen einheitlichen Preis bei einem gemeinsamen Internetauftritt zu vereinbaren. Damit haben die kooperierenden Händler einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil. Dieser Richtlinienvorschlag verstärkt den Nachteil zwischen Mittelstand und Großbetrieben. Umso mehr gilt es, in diesem Bereich den Freiraum zu erweitern, Chancengleichheit und Rechtssicherheit zu erhalten.

Einen Kommentar von ZGV-Präsident Hollmann finden Sie hier

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