EU-Ministerrat für Beschäftigung erzielte nur bei dem Thema "Flexicurity" eine Einigung

Der Ministerrat hat sichauf seiner Tagung am 5.12. auf gemeinsame Grundsätze zum Flexicurity-Ansatz verständigt, die auf dem Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2007 beschlossen werden sollen.Zu neuen Vorschlägen zur Arbeitszeit und Leiharbeit konnte man keine Einigung erzielen.

Flexicuritysoll die bewusste Kombination flexibler und verlässlicher vertraglicher Vereinbarungen, umfassende Strategien des lebenslangen Lernens, wirksame und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie moderne, angemessene und nachhaltige Systeme der sozialen Sicherheit beinhalten.

Der Ministerrat erreichte jedoch keine Einigung bez. der "Portabilität von Zusatzrentenansprüchen". Insbesondere scheiterte die Einigung an dem verkürzten Zeitraum der Unverfallbarkeitsfrist. Deutschland, Zypern, Malta, Luxemburg und Österreich hatten sich bereits im Vorfeld gegen eine Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf 2 Jahre ausgesprochen. Damit ist vorerst nicht mit einer Änderung bei den Erwerbsbedingungen in Deutschland zu rechnen (derzeit: Mindestalter 30 Jahre, Unverfallbarkeitsfrist 5 Jahre).

Des Weiteren konnten die Minister sich nicht über die neu vorgelegten Vorschläge zur Arbeitszeit und Leiharbeit einigen. Die Kommission wollte festlegen, dass Zeitarbeiter nach sechs Wochen in einem fremden Betrieb gleichen Lohn und gleiche Rechte wie dessen Beschäftigte erhalten. Deutschland hatte bisher darauf beharrt, dass Leiharbeiter mindestens 6 Monate lang schlechter gestellt werden dürfen als ihre Kollegen im selben Betrieb. Bei der Arbeitszeit drehte sich die Debatte darum, ob die EU Wochenarbeitszeiten von mehr als 60 Stunden zulassen soll. Dies forderten u.a. Großbritannien und Deutschland. Damit ist offen, ob es überhaupt in naher Zukunft zu einer überarbeiteten Arbeitszeitrichtlinie kommen wird.

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