EU will ermäßigte Mehrwertsteuersätze ausweiten

Die EU-Kommission hat am Montag, dem 7. Juli 2008, den Richtlinien-Vorschlag zur Änderung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive und lokal erbrachte Dienstleistungen und Dienstleistungen des Gaststättengewerbes vorgelegt.

Der Richtlinien-Vorschlag, der bereits im Small Business Act for Europe angekündigt war, beschränkt sich auf Sektoren, von denen keine Wettbewerbsverzerrungen für den europäischen Binnenmarkt ausgehen können. Eine ermäßigte Mehrwertsteuer können die Mitgliedsstaaten für die drei Bereiche arbeitsintensive, lokal erbrachte Dienstleistungen und Dienstleistungen des Gaststättengewerbes einführen. Zu trennen ist von dem jetzt vorgelegten Vorschlag die weitergehende Überprüfung der verschiedenen Systeme der ermäßigten Mehrwertsteuersätze in Europa.

Konkret wird jetzt vorgeschlagen den Wohnungsbau mit wesentlichen Beschränkungen auf den sozialen Wohnungsbau wegfallen zu lassen und ermäßigte Mehrwertsteuersätze einzuführen bzw. festzuschreiben für

- Dienstleistungen des Gastsättengewerbes und Verpflegungsdienstleistungen

- arbeitsintensive Dienstleistungen, dabei handelt es sich um

- kleinere Reparaturdienstleistungen an beweglichen Gegenständen, z.B. Schuhen, Kleidung, Computern, Uhren, Fahrrädern

- Reinigungs- und Wartungsleistungen an beweglichen Gegenständen

- Erbringung häuslicher Pflegedienste, Betreuung von Kindern und älteren, kranken und behinderten Personen

- Dienstleistungen im Kosmetikbereich einschließlich Frisöre

- Gartenarbeiten und kleinere Renovierungen, Instandsetzung von Gebetsstätten sowie von den anerkannten Baudenkmälern.

Der ZGV begrüßt diese Klarstellungen. Die Regelungen – so sie denn vom Rat angenommen würden – stellen nicht nur eine konjunkturfördernde Maßnahme dar, sondern sind zugleich ein Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Finanzminister Steinbrück hat allerdings bereits im Vorfeld der Überlegungen der Kommission sein Missfallen geäußert und auf eine grundsätzliche Überprüfung des Systems der ermäßigten Mehrwertsteuer verwiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorschlag an der Hürde der Einstimmigkeit im Rat der Finanzminister scheitern wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema erteilen Ihnen:
Dr. Günther Schulte, ZGV Büro Köln/Brüssel 0221-35 53 71-42 / 0032-22 86 805-7 oder
Christian Haeser, ZGV-Büro Brüssel 0032-22 86 805-4

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