Hersteller darf Händler bei Markenangebot auf ebay vom Vertrieb ausschliessen

Bietet ein Händler als sogenannter ebay-Powerseller Markenartikel über die Auktionsplattform ebay an, darf der Hersteller den Händler vom Vertrieb ausschließen

Zahlreiche Mitglieder von Verbundgruppen nutzen die Auktionsplattform ebay als zusätzlichen Vetriebskanal zum stationären Einzelhandel, um an Endkunden außerhalb ihres klassischen Einzugsgebietes Markenartikel zu verkaufen. Weil die Preisfindung auf Auktionsbasis dem Hersteller keine Einflussmöglichkeitbietet, ist der Verkauf von Markenartikeln über das Internet den meisten Herstellern ein Dorn im Auge, weshalbder Online-Verkauf immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten ist.

Der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob,hat sich nunmehrgerichtlich gegen zwei Händler durchgesetzt und kanndie Handelsunternehmenvom Vertrieb ausschließen, wenn diese weiter Scout-Schulranzen über ebayvertreiben.

Damit ist die Rechtlage für die Händler und Kooperationen, die Markenartikel über diesen Vertriebskanal offerieren, unklar: Noch vor einem halben Jahr hatte das Berliner Landgericht in einem anderen Fall um die Scout-Tornister den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az. 16 O 412/07 Kart).Da nunmehrwidersprüchliche gerichtlicheEntscheidungen vorliegen, sidn weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert.Es bleibt also derzeit offen, ob die IndustrieHändler vom Vertriebihrer Produkte ausschließen kann, wenn diese die Markenartikel über ebay verkaufen.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel