Investivlohn-Pläne verfehlen Ziel

Der ZGVkritisiert die Pläne der Großen Koalition zur Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern als mittelstandsfeindlich und Gefahr für die betriebliche Altersvororge.

Berlin, 17.04.2008: Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) plant den Ausbau des sogenannten „Investivlohns“. Bestandteile sollen eine verbesserte Förderung der vermögenswirksamen Leistungen sowie die Begünstigung von Kapitalbeteiligungen über spezielle Fonds sein. Nach den in der Koalition vereinbarten Eckpunkten soll der Steuerfreibetrag für solche Beteiligungen fast verdreifacht werden. Die Einkommenshöchstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sollen ebenfalls etwas steigen.

Eine abschließende Verständigung im Koalitionsausschuss steht zwar noch aus, wird aber voraussichtlich ohne größere Änderungen am kommenden Montag stattfinden. Nach ersten Schätzungen der Regierung belaufen sich die zu erwartenden Steuerausfälle auf rund 500 Mill. Euro, etwa 200 Mill. Euro entfielen auf den Bundeshaushalt.

Der ZGV bemängelt, dass sich die Investivlohn-Pläne in erster Linie an die Beschäftigten von Aktiengesellschaften richten. Auch der vorgeschlagene Fonds werde den Interessen des Mittelstands und seiner Beschäftigten nicht gerecht. So sollen branchenübergreifende Fonds einen Rückfluss von 75 Prozent des eingebrachten Kapitals an die beteiligten Unternehmen garantieren.

Zudem gefährdet nach Auffassung des ZGV das aktuelle Investivlohn-Konzept die betriebliche Altersversorgung. Gerade Geringverdiener sollten sich verstärkt auf ihre Altersvorsorge konzentrieren und dürfen nicht in eine Einzelanlage — gleich welcher Art — getrieben werden. Nichts anderes sieht aber die geplante stärkere Förderung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen vor. Mit einer Erhöhung des steuer- und beitragsfreien Anlagebetrags wird Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärker gefördert als die betriebliche Altersvorsorge.

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