Kabinett beschließt Nationales Reformprogramm 2008-2010 für Deutschland

Die Bundesregierung legt nun mit ihrem NRP die politischen Reformprioritäten für mehr Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum 2008- 2010 fest

Das Bundeskabinett hat am 20. August 2008 das Nationale Reformprogramm (NRP) Deutschland für den Zeitraum 2008-2010 beschlossen. Es wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt. In dem Nationalen Reformprogramm informieren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union über ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der Lissabon-Ziele für Wachstum und Beschäftigung.

Das deutsche NRP 2008-2010 trägt den Titel "Auf den Erfolgen aufbauen - die Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung fortsetzen". Das NRP 2008-2010 setzt entsprechend den bereits vorhandenen integrierten Leitlinien der EU sechs Reformschwerpunkte in den Bereichen Wissensgesellschaft und Innovation, Marktöffnung und Wettbewerb, Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit, öffentliche Finanzen, Energie und Klimawandel sowie Arbeitsmarkt und demografischer Wandel. Die Staats- und Regierungschefs hatten auf dem Frühjahrsgipfel am 13. und 14. März 2008 den neuen integrierten Leitlinien für den zweiten Zyklus der Lissabon-Strategie von 2008-2010 zugestimmt, welche im Grundsatz den Leitlinien von 2005-2008 entsprechen.

Die Bundesregierung legt nun mit ihrem NRP die politischen Reformprioritäten für mehr Wachstum uns Beschäftigung für den Zeitraum 2008- 2010 fest. Berücksichtigt werden mussten dabei insbesondere die sog. länderspezifischen Empfehlungen des Rates, also Themen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in der Zukunft besondere Aufmerksamkeit bedürfen. Außerdem berichtet die Bundesregierung über die Fortschritte in der Umsetzung, die seit der Verabschiedung des letzten Fortschrittberichts der Bundesregierung 2007 erfolgt sind. So bezieht man sich beispielsweise im Rahmen des Schwerpunktes Wissensgesellschaft und Innovation auf die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung oder auf den Aufbau des Betreuungsangebotes für Kinder, den Hochschulpakt und die bessere Durchsetzung des Schutzes geistigen Eigentums. Im Bereich „Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern“ bezieht man sich auf die Unternehmenssteuerreform, die Bürokratiekostenmessung und neue Kleinkreditprogramme der KfW.

Bundestag und Bundesrat werden nun das Nationale Reformprogramm 2008-2010 beraten. Die Frist für die Übersendung nach Brüssel ist der 15. Oktober 2008.

Das deutsche NRP können Sie hier gt;gt;gt; herunterladen

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